Abholung von Personenbeförderungsscheinen
Wenn Ihr Personenbeförderungsschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.
Beschreibung
Sollten Sie Ihren Personenbeförderungsschein nicht innerhalb eines Jahres abholen, wird der Antrag eingestellt. Eine erneute Antragstellung ist kostenpflichtig.
Voraussetzungen
Ihr Personenbeförderungsschein liegt zur Abholung bereit. In der Regel informieren wir Sie postalisch, sobald der Personenbeförderungsschein zur Abholung bereit liegt.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen für die Abholung entnehmen Sie bitte unserem Schreiben.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Termin
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München