Fahrschulerlaubnis
Wer als selbständige*r Fahrlehrer*in ausbilden oder andere Fahrlehrer*innen beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
Bitte nutzen Sie den Online-Service. Wenn Sie einen Termin vor Ort wünschen, können Sie diesen online vereinbaren.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie haben die Fahrlehrererlaubnis für die Klassen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen.
- Sie haben mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer*in gearbeitet.
- Sie haben an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
- Sie verfügen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die vorgeschriebenen Lehrmittel und die Lehrfahrzeuge.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
- Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrschein)
- Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer*in
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Fahrschulbetriebswirtschaft“
- Plan des Unterrichtsraums (maßstabsgerecht) und Mietvertrag
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel vorhanden sind
- Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG zur Vorlage bei der Behörde (darf nicht älter als drei Monate sein, zur Beantragung ist eine schriftliche Aufforderung notwendig. Bitte kontaktieren Sie uns dazu.)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister (nur erforderlich bei juristischen Personen oder Personengesellschaften)
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrlehrergesetz
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