Internationaler Fahrzeugschein
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zeitweise außerhalb Europas fahren wollen, brauchen Sie den Internationalen Fahrzeugschein als Übersetzung Ihres nationalen Fahrzeugscheins.
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) erstellt und ist ein Jahr gültig.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Eichstätter Straße 2
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