Internationaler Fahrzeugschein

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zeitweise außerhalb Europas fahren wollen, brauchen Sie den Internationalen Fahrzeugschein als Übersetzung Ihres nationalen Fahrzeugscheins.

Beschreibung

Ein Internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung (in andere Sprachen) des nationalen Fahrzeugscheins. Sie benötigen diesen, wenn Sie mit einem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren wollen. Wir empfehlen Ihnen bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Fahrzeugschein erforderlich ist.

Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) erstellt und ist ein Jahr gültig.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

10,50 Euro

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

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