Internationaler Fahrzeugschein
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zeitweise außerhalb Europas fahren wollen, brauchen Sie den Internationalen Fahrzeugschein als Übersetzung Ihres nationalen Fahrzeugscheins.
Beschreibung
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) erstellt und ist ein Jahr gültig.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Termin
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Post
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