Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger

Wer aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staat kommt und arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Hierzu muss das Formblatt „Ausländerbeschäftigung“ ausgefüllt eingereicht werden.

Visumverfahren:

Bevor Sie nach Deutschland einreisen, müssen Sie ein Visum  bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder regional zuständiges Konsulat) beantragen. Das Visumverfahren dauert in der Regel  vier bis acht Wochen. Um die Verfahrensdauer zu verkürzen ist es sinnvoll, dass Sie das Formblatt  „Ausländerbeschäftigung“  im Vorfeld oder gleichzeitig mit Ihrem Visumantrag bei uns einreichen.


Nach der Einreise:

Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Für Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie online einen Antrag stellen.

Nach Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit, die der Erwerbstätigkeit zustimmen muss, erhalten Sie von uns dann Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auf dieser finden Sie dann auch Ihre Arbeitserlaubnis mit allen Informationen darüber, welche Erwerbstätigkeiten Sie ausüben dürfen.

Benötigte Unterlagen

Visumverfahren:

  • gültiger Nationalpass
  • ausgefülltes Formblatt Ausländerbeschäftigung

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Im Rahmen des Visumverfahrens wird anhand des Formblatts „Ausländerbeschäftigung“ geprüft, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen oder nicht.
Die Entscheidung darüber, ob Sie die geplante Beschäftigung in Deutschland ausüben dürfen, liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie arbeiten dürfen, können wir Ihrem Visumantrag zustimmen

Nach der Einreise benötigen wir folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Nationalpass oder Personalausweis
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
  • (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)
  • den Vertrag über das Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag)
  • einen Nachweis über ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherungsschutz

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Ausstellung des eAT dauert etwa vier bis sechs Wochen (Herstellung bei der Bundesdruckerei).

Gebührenrahmen

100 bis 147 Euro

Rechtliche Grundlagen

§§ 18 AufenthG, 18c AufenthG

Fragen & Antworten

Bei Ausländern mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium und nachweislich gesichertem Lebensunterhalt, können die deutschen Auslandsvertretungen ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland ausstellen. Dieses Visum ist maximal sechs Monate gültig und ist nicht gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis . Wurde ein potentieller Arbeitgeber gefunden, muss die entsprechende Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis bei uns beantragt werden.

Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und den Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und unter Abgabe des Formblattes „Ausländerbeschäftigung“  bei uns die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

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Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-45461

Adresse

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80337 München

Lagehinweis: Eingang A
Raum: Servicepoint, Bereich 31, 3. Stock

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