Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Sie sind eine Fachkraft und wollen eine Niederlassungsleraubnis beantragen.
Für die Antragstellung und die Terminvereinbarung nutzen Sie unseren Online-Antrag oder senden Sie uns Ihre Unterlagen und Ihren Antrag per Post zu. Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet
- Sie haben seit vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft
o mit einem Berufsabschluss (§ 18a AufenthG) oder
o mit einem akademischen Abschluss (§ 18b AufenthG) oder
o in der Forschung (§ 18d AufenthG) besitzen.
o Die Frist verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben.
- Sie haben einen Arbeitsplatz, zu dem Ihre Qualifikation passt, beziehungsweise der Ihrer Qualifikation entspricht.
- Sie leisten seit mindestens 48 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder können Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
- Wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, verkürzt sich die Pflichtbeitragsdauer auf 24 Monate.
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1).
- Sie haben keine Vorstrafen.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:
- Einkommensnachweise:
- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- Bestätigung über das Arbeitsverhältnis
- Erklärung zum Lebensunterhalt
Nachweis über ausreichenden Wohnraum und die monatlichen Kosten:
- Erklärung über die häusliche Gemeinschaft
- Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe oder eine Wohnraumbescheinigung
- Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.
Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung
Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im Kreisverwaltungsreferat.
oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
- Nachweis über eine private Lebensversicherung mit 50.000 Euro Mindestgarantiesumme zum Renteneintritt und sechs Monate Laufzeit.
- Sprachzertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen
oder
- Ein inländischer Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss, sofern Sie diesen in deutscher Sprache absolviert haben.
Hinweis
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Sechs bis acht Wochen
Gebührenrahmen
113 Euro
Türkische Staatsangehörige: 37 Euro (ab 24 Jahren) oder 22,80 Euro (bis 24 Jahre)
Rechtliche Grundlagen
§ 18b Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
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Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-44284
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