Blaue Karte EU – Ausländische Staatsangehörige

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthalt für Staatsangehörige aus Drittstaaten, um in Deutschland zu arbeiten. Drittstaatsangehörige sind Personen aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Gültigkeitsdauer
Die Blaue Karte EU gilt maximal vier Jahre. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag von weniger als vier Jahren haben, dann gilt die Blaue Karte EU so lange wie der Arbeitsvertrag (plus drei Monate).

Erlöschen wegen eines Auslandsaufenthaltes
Die Blaue Karte EU erlischt regelmäßig, wenn sie aus Deutschland ausreisen und nicht innerhalb von zwölf Monaten wieder einreisen. Diese Frist gilt auch für Ihre Familienangehörigen, wenn diese eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen haben.

Leiharbeit
Sie können eine Leiharbeit aufnehmen, wenn Sie mindestens ein Jahresbruttogehalt von 58.400 Euro haben.

Wechsel des Arbeitgebers
Die Blaue Karte EU ist an Ihren Arbeitgeber gebunden. In den ersten zwei Jahren brauchen Sie die Genehmigung der Ausländerbehörde, wenn Sie zu einem neuen Arbeitgeber wechseln wollen.

Visumverfahren
In vielen Fällen brauchen Sie ein Visum, damit Sie einreisen dürfen. Für das Visum müssen Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland wenden. Beim Auswärtigen Amt bekommen Sie alle Informationen darüber, ob Sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen. Falls Sie ein Visum beantragen, brauchen Sie von Ihrem künftigen Arbeitgeber in Deutschland das ausgefüllte Formular „Ausländerbeschäftigung“.

Nach der Einreise
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Dort bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung wird häufig von anderen Behörden oder Institutionen verlangt, als Beweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder ein ausländisches Diplom, das mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
  • Sie haben ein Jahresbruttogehalt von derzeit mindestens 58.400 Euro. Das Bruttogehalt darf niedriger sein (derzeit mindestens 45.552 Euro), wenn Sie in einem Mangelberuf arbeiten (zum Beispiel Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte, Fachkräfte in der Informationstechnologie oder Kommunikationstechnologie).
     

Die Gehaltsgrenze muss unabhängig vom Arbeitszeitmodell erreicht werden. Es erfolgt keine anteilige Berechnung bei Teilzeitstellen.

Die Gehaltsgrenzen gelten für das Jahr 2023 und können sich jedes Jahr ändern.

Benötigte Unterlagen

Allgemein

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Reisepass oder Passersatz
  • biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
  • gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung mit der Blauen Karte EU (soweit erforderlich)
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Versicherungskarte oder Mitgliedsbescheinigung). Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Eine Reisekrankenversicherung reicht nicht aus.
  • Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung (bei einer Verlängerung: Gehaltsnachweise der ersten zwei und letzten zwei Monate)

Besondere

  • Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom: Bei ausländischem Zeugnis oder Diplom müssen Sie eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorzeigen und die förmliche Anerkennung
  • Berufsausübungserlaubnis
  • Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot
  • aktuelle Arbeitgeberbestätigung (nur erforderlich bei einer Verlängerung)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (nur erforderlich bei einem Mangelberuf mit einem Jahresbruttogehalt zwischen 45.552 Euro und 58.400 Euro)

Hinweis

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Ersterteilung: 100 Euro
Verlängerung um bis zu drei Monate: 96 Euro
Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 Euro

Rechtliche Grundlagen

EU-Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)

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