Wohnsitz abmelden
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden. Beim Umzug innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich nicht abmelden.
Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise die Pflicht haben, Ihren Wohnungswechsel auch anderen Behörden zu melden (zum Beispiel der Gewerbebehörde oder Kfz-Zulassungsbehörde).
Abmelden Zweitwohnsitz:
Wenn Sie Ihre Zweitwohnung in München abmelden, wird das Kassen-und Steueramt automatisch darüber informiert.
Wegzug ins Ausland:
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, können Sie bei der Abmeldung Ihre Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall können wir zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Sie können die Abmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erledigen. Beim Wegzug ins Ausland auch online.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug möglich.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Andernfalls handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes erfolgen.
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Familienangehörige können für die gemeinsame Wohnung zusammen ein Formblatt für die Abmeldung verwenden. Bei mehr als vier Personen muss ein zusätzliches Formblatt verwendet werden. Pro Formblatt genügt die Unterschrift einer Person.
Bei mehreren Personen, die nicht verwandt sind, muss jede Person ein eigenes Formblatt ausfüllen und unterschreiben.
Bei Minderjährigen bis 16 Jahre muss die Person das Formblatt unterschreiben, aus deren Wohnung die/ der Minderjährige auszieht.
Bei Betreuungen:
Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann oder ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.
Benötigte Unterlagen
-
Vollständig ausgefülltes Formular für die Abmeldung
(zum Download erhältlich oder im Schreibwarenhandel zu kaufen) - Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
etwa drei bis vier Wochen
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Sie können bei uns eine Zweitschrift beantragen. Die Gebühr beträgt 5 Euro. Wenn Sie hierfür persönlich vorbeikommen (Personalausweis oder Reisepass mitbringen!), erhalten Sie die Zweitschrift sofort.
Stellen Sie den Antrag per Post, Mail oder Fax, teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Anschrift mit, damit wir Ihnen die Zweitschrift zuschicken können.
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