Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Natürliche Person
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Dazu zählen:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
- Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- strafgerichtliche Verurteilungen
Voraussetzungen
Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in München gemeldet.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus können Sie einen persönlichen Antrag nur im Bürgerbüro Rupperstraße stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch schriftlich beim Bürgerbüro stellen.
Wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion sind, können Sie ihren Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Nähere Informationen dazu finden sie hier.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Auskunft für eine natürliche Person:
- wenn Sie persönlich vorbeikommen: Personalausweis oder Reisepass
-
wenn Sie den Antrag per Post schicken: vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Ihrer beglaubigten Unterschrift (Beglaubigung durch Notar oder eine siegelführende Behörde). Die amtliche Beglaubigung kann entfallen, sofern der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten und Echtheit der Unterschrift bekannt ist. Eine Ausweiskopie, wenn das Dokument eine Unterschrift enthält, ist hierfür ausreichend. Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr vorab und senden den Nachweis der Überweisung zusammen mit dem Antrag an uns. Ohne Zahlungsnachweis eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
Überweisung an die Stadtsparkasse München, IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00, BIC: SSKMDEMM, Verwendungszweck: 92004301010063 - wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion sind, können Sie ihren Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Nähere Informationen dazu finden sie hier.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Im Regelfall zwei bis drei Wochen
Gebührenrahmen
13 Euro
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Termin vereinbaren
Telefon
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Post
Landeshauptstadt München
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Ruppertstraße 19
80337 München
Fax: 089 233-45371
Adresse
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