Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Natürliche Person
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Beschreibung
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Dazu zählen:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
- Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- strafgerichtliche Verurteilungen
Den Antrag müssen Sie persönlich stellen und können sich nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehepartner, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen kann.
Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Hier wird die Auskunft ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.
Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.
Empfänger der Auskunft:
Die Auskunft kann grundsätzlich nur an die Antragstellerin/ den Antragsteller (nicht an eine bevollmächtigte Person) gesandt werden. Nur in den folgenden drei Fällen, kann die Auskunft direkt an eine Behörde gesendet werden:
- für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
- für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes und
- für die Vorbereitung der Entscheidung zu Überprüfung der Zuverlässigkeit nach §38 GewO.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in München gemeldet.
- Sie können einen persönlichen Antrag in allen Bürgerbüros stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
- Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch schriftlich beim Bürgerbüro stellen.
- Wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion sind, können Sie ihren Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Persönlicher Antrag: Personalausweis oder Reisepass
- Antrag per Post: Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Ihrer beglaubigten Unterschrift (Beglaubigung durch Notar oder eine siegelführende Behörde), Zahlungsnachweis für die Überweisung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
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Fax: +49 89 233-45371
Adresse
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Barrierefreiheit
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