Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Alle Informationen für ein (erweitertes) Führungszeugnis für Ihre ehrenamtliche Tätigkei bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung bekommen Sie hier.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann ein Antrag nur im Bürgerbüro Rupperstraße gestellt werden.
Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dort wird der Antrag bearbeitet und das Führungszeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
- Sie bekommen das Führungszeugnis gebührenfrei. Dazu benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie für Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit keinerlei Aufwandsentschädigung erhalten.
- Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
- Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist rechtlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine Person Ihres Vertrauens als Bote den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag abgeben und dazu Ihren Ausweis im Original vorlegen. Eine Kopie des Ausweises reicht in diesem Fall nicht aus
- Sie können das Führungszeugnis auch per Post beantragen.
- Das Mindestalter für ein Führungszeugnis ist 14 Jahre. Für Jugendliche unter 18 Jahren können die Eltern (Sorgeberechtigte, gesetzliche Vertreter) das Führungszeugnis beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis
- Wenn Sie den Antrag per Post schicken: ausgefülltes Antragsformular mit beglaubigter Unterschrift. Die amtliche Beglaubigung kann entfallen, sofern der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten und Echtheit der Unterschrift bekannt ist. Eine Ausweiskopie, wenn das Dokument eine Unterschrift enthält, ist hierfür ausreichend.
- Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit (ausgestellt auf Ihren Namen, mit Stempel und Unterschrift der Einrichtung/Organisation, für die Sie tätig sind)
- zusätzlich beim erweiterten Führungszeugnis: Aufforderungsschreiben (der Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Beim europäischen Führungszeugnis bis zu sechs Wochen.
Gebührenrahmen
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Ansprechpartner
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Ruppertstraße 19
80337 München
Fax: 089 233-45371
Adresse
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