Parkausweis für Anwohner umschreiben
Der Parkausweis muss umgeschrieben werden, wenn sich das Kfz-Kennzeichen ändert.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet
- Sie haben ein Kraftfahrzeug (auf Sie zugelassen oder ständig von Ihnen genutzt)
- Sie haben keine private Abstellmöglichkeit (Stellplatz, Garage)
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Umschreibung
- bisheriger Parkausweis (im Original)
- Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist:
Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, übersenden wir Ihnen auf Wunsch eine Antragsbestätigung per E-Mail.
Gebührenrahmen
für Restlaufzeit: 10 Euro
für 12 Monate: 30 Euro
für 24 Monate: 60 Euro
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)
Fragen & Antworten
Das hängt davon ab, wie lange der alte Parkausweis noch gültig ist. Bei 4 Monaten oder weniger Restlaufzeit, ist es günstiger, wenn Sie den Parkausweis wieder für 12 Monate neu ausstellen lassen.
Ja, Sie können für das Werkstattfahrzeug einen befristeten Parkausweis beantragen. Dazu müssen Sie eine Bestätigung der Werkstatt und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das Fahrzeug vorlegen. Die Gebühr für den befristeten Parkausweis beträgt 10 Euro.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
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