Parkausweis für Soziale Dienste
Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Neuantrag
Wenn Sie für Ihre Tätigkeit in der Pflege hilfsbedürftiger Personen auf Parkerleichterungen angewiesen sind, um Ihr Fahrzeug am Einsatzort abzustellen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In diese können wir bis zu drei Fahrzeuge eintragen. Dasselbe Fahrzeug kann in mehrere Parkausweise eingetragen werden. Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.
Umschreibung
Sofern sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden
Verlängerung
Etwa 6 Wochen vor Ablauf der Parklizenz sollten Sie die Verlängerung beantragen. Hier benötigen wir wieder einen vollständigen Antrag. Eine automatische Verlängerung ist leider nicht möglich.
Die Online-Beantragung ist der schnellste und unkomplizierteste Weg, einen Parkausweis zu erhalten. Wenn Sie dennoch bei uns persönlich vorsprechen möchten, benötigen Sie einen Termin. |
Voraussetzungen
Der soziale Dienst (Verein/ Verband/ Unternehmen) ist zwingend zur Durchführung fortlaufender Betreuungsaufgaben beim Patienten auf Parkerleichterungen angewiesen.
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag (Neuantrag oder Verlängerung) müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Nachweis über die Hilfs- oder Pflegetätigkeit (z.B. Zulassung oder Versorgungsvertrag der Pflegekasse)
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Für den Online-Antrag auf Umschreibung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bild des komplett durchgerissenen aktuellen Parkausweises
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, übersenden wir Ihnen auf Wunsch sofort nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Antragsbestätigung per E-Mail, welche von den Überwachungskräften maximal eine Woche toleriert wird.
Gebührenrahmen
- 12 Monate gültig: 30 Euro
- 24 Monate gültig: 60 Euro
Parkausweis für die Restlaufzeit umschreiben: 10 Euro
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr.11)
Fragen & Antworten
Der Parkausweis gilt ausschließlich für das Parken am Einsatzort während der Arbeitszeit.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Internet
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Post
Landeshauptstadt München
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Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
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