Parkausweis für Soziale Dienste
Personen oder Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihr Fahrzeug im Halteverbot, an Parkuhren oder Parkscheinautomaten abzustellen.
Parkausweis umschreiben:
Wenn sich das Kennzeichen ändert, müssen Sie den Parkausweis umschreiben lassen oder neu beantragen. Ihren bisherigen Originalausweis müssen Sie zurückgeben.
Parkausweis verlängern:
Etwa sechs Wochen vor Ablauf Ihres Parkausweises sollten Sie den Parkausweis neu beantragen.
Parkausweis verloren:
Wenn Ihnen der Parkausweis verloren geht oder gestohlen wurde, können Sie einen neuen Parkausweis beantragen.
Wenn der Ausweis nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden war, muss eine vollständig ausgefüllte Verlusterklärung bei der für die Erteilung zuständigen Dienststelle des Kreisverwaltungsreferates abgegeben werden.
In eine Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Parkausweis beantragen oder verlängern:
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Vollständig ausgefülltes Antragsformular
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Nachweis über die Hilfs- oder Pflegetätigkeit (zum Beispiel Zulassung oder Versorgungsvertrag der Pflegekasse)
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ausführliche Beschreibung der Tätigkeit
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pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Parkausweis umschreiben:
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vollständig ausgefülltes Antragsformular
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Pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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bisheriger Parkausweis (im Original)
Parkausweis nach Verlust wieder beantragen:
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vollständig ausgefülltes Antragsformular
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Verlustanzeige (sofern erforderlich)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, übersenden wir Ihnen auf Wunsch eine Antragsbestätigung per E-Mail.
Gebührenrahmen
12 Monate gültig: 30 Euro
24 Monate gültig: 60 Euro
Parkausweis umschreiben: 10 Euro
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr.11)
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Post
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