Parkausweis für gewerbliche Anlieger beantragen
Wer in einem Parklizenzgebiet mit einem personell und räumlich selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen ist, erhält einen eigenen Parkausweis.
Parkausweis verlängern:
Etwa sechs Wochen vor Ablauf Ihres Parkausweises sollten Sie den Parkausweis neu beantragen.
Parkausweis verloren:
Bei Verlust des Parkausweises muss eine vollständig ausgefüllte Verlusterklärung bei der für die Erteilung zuständigen Dienststelle des Kreisverwaltungsreferats abgegeben werden.
Bitte beachten Sie:
In der Altstadt und im Hauptbahnhofsviertel sind keine Parkausweise für Gewerbetreibende/ gewerbliche Anlieger*innen möglich.
Nicht abhängig beschäftigte Freiberufler (beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte oder Architekten) können jeweils einen eigenen Parkausweis erhalten.
- In der Regel erhält jeder Betrieb nur einen Parkausweis. Der Parkausweis ist ohne Kennzeichen und kann von verschiedenen Betriebsangehörigen benutzt werden.
- Mitarbeiter*innen oder Geschäftsführer*innen bekommen keinen Parkausweis.
Voraussetzungen
- Geschäft, Betrieb oder Firma liegen im Lizenzgebiet
- Sie haben keine private Abstellmöglichkeit (Stellplatz, Garage)
Benötigte Unterlagen
Parkausweis erstmals beantragen oder verlängern:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Mietvertrag und gegebenenfalls Telefon- oder Stromrechnung, wenn der Mietvertrag älter als fünf Jahre ist
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
bei Freiberuflern:
- Mietvertrag und gegebenenfalls Telefon- oder Stromrechnung, wenn der Mietvertrag älter als fünf Jahre ist
- geeignete Nachweise für die nicht abhängige freiberufliche Tätigkeit (beispielsweise Auszug aus dem Partnerschaftsregister, Auszug aus dem Gesellschaftervertrag, Nachweise vom Finanzamt über die Anerkennung der freiberuflichen Tätigkeit)
Parkausweis nach Verlust wieder beantragen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Verlustanzeige
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, übersenden wir Ihnen auf Wunsch eine Antragsbestätigung per E-Mail.
Gebührenrahmen
12 Monate gültig: 720 Euro
Nachweislich gemeinnützige Körperschaften: 120 Euro
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Nr. 4a))
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement
Fragen & Antworten
Ja, wenn Sie in Ihrem Antrag den Garagenumbau angeben und einen Nachweis vorlegen, erhalten Sie einen befristeten Parkausweis.
Sie müssen einen neuen Parkausweis beantragen. Dafür benötigen wir einen Nachweis über Ihre gewerbliche Niederlassung in dem neuen Lizenzgebiet. Ihr alter Parkausweis verfällt.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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Post
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