Parkausweis für Handwerksbetriebe
Wenn Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Neuantrag
Wenn Sie als Handwerksbetrieb für Ihre Tätigkeit ein Transport- oder Werkstattfahrzeug benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In diese können wir bis zu drei Fahrzeuge eintragen. Dasselbe Fahrzeug kann in mehrere Parkausweise eingetragen werden. Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.
Bei Verwendung des Parkausweises muss ein Arbeitsstättennachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden („Muster Arbeitsstättennachweis“, siehe Links & Downloads).
Umschreibung
Wenn sich Ihre Fahrzeuge bzw. Kennzeichen ändern, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden
Verlängerung
Etwa 6 Wochen vor Ablauf der Parklizenz sollten Sie die Verlängerung beantragen. Hier benötigen wir wieder einen vollständigen Antrag. Eine automatische Verlängerung ist leider nicht möglich.
Die Online-Beantragung ist der schnellste und unkomplizierteste Weg, einen Parkausweis zu erhalten. Wenn Sie dennoch bei uns persönlich vorsprechen möchten, benötigen Sie einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können.
Voraussetzungen
- Der Handwerksbetrieb ist in der Handwerksordnung (Anlage A oder B) aufgelistet oder die Tätigkeit ist vergleichbar (z.B. Wartungsdienst, Installation Großgeräte)
- Der Einsatz des Fahrzeugs als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeug und Materialien ist unbedingt erforderlich
Benötigte Unterlagen
- Gewerbeanmeldung, Handwerkskarte oder Eintragung in der Handwerksrolle
- Ggf. ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei Online-Antrag auf Umschreibung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.
- Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bild des komplett durchgerissenen aktuellen Parkausweises
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, übersenden wir Ihnen auf Wunsch sofort nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Antragsbestätigung per E-Mail, welche von den Überwachungskräften maximal eine Woche toleriert wird.
Gebührenrahmen
3 Monate gültig: 90 Euro
6 Monate gültig: 180 Euro
12 Monate gültig: 360 Euro
24 Monate gültig: 720 Euro
Wenn Sie bereits die bis zum 31.12.2022 geltende Gebühr in Höhe von 720 Euro für ein Jahr bezahlt haben, dann können Sie die gebührenfreie Verlängerung Ihres Parkausweises um ein weiteres Jahr beantragen.
Bei Eintragung eines festen Kennzeichens für rein batterieelektrische Fahrzeuge (Gebührenreduzierung):
12 Monate gültig: 30 Euro
Wenn Sie gleichzeitig mehrere Parkausweise beantragen, verringert sich die Gebühr des zweiten Ausweises beziehungsweise weiterer Ausweise um jeweils 15 Euro.
Parkausweis für die Restlaufzeit umschreiben: 10 Euro
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11)
Fragen & Antworten
Die ermäßigte Gebühr ist nur möglich, wenn mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden und sich der Aufwand für die Prüfung dadurch verringert. Wird aber nachträglich ein weiterer Ausweis benötigt, ist eine erneute Überprüfung – zu den regulären Verwaltungsgebühren – erforderlich
Der Handwerkerparkausweis gilt ausschließlich für das Parken am Einsatzort während der Arbeitszeit.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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