Parkausweis für Handwerksbetriebe
Wenn Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können sie eine Park-Ausnahmegenehmigung beantragen.
Parkausweis umschreiben:
Wenn sich das Kennzeichen ändert, müssen Sie den Parkausweis umschreiben lassen oder neu beantragen. Ihren bisherigen Originalausweis müssen Sie zurückgeben.
Parkausweis verlängern:
Etwa sechs Wochen vor Ablauf Ihres Parkausweises sollten Sie den Parkausweis neu beantragen.
Parkausweis verloren:
Wenn Ihnen der Parkausweis verloren geht oder gestohlen wurde, können Sie einen neuen Parkausweis beantragen.
Wenn der Ausweis nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden war, muss eine vollständig ausgefüllte Verlusterklärung bei der für die Erteilung zuständigen Dienststelle des Kreisverwaltungsreferates abgegeben werden.
Fahrzeuge, die nicht als Werkstattwagen geeignet sind (zum Beispiel Sportwagen oder Kleinwagen), können nicht berücksichtigt werden.
Bei Verwendung der Genehmigung muss ein Nachweis über die telefonische Erreichbarkeit des Nutzenden (Download Arbeitsstättennachweis) gut lesbar im Fahrzeug ausliegen.
Voraussetzungen
- Der Handwerksbetrieb ist in der Handwerksordnung (Anlage A oder B) aufgelistet oder die Tätigkeit ist vergleichbar (Wartungsdienste, Installation von Großgeräten).
- Der Einsatz des Fahrzeugs als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien ist unbedingt erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Parkausweis beantragen oder verlängern:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gewerbeanmeldung
- Handwerkskarte oder Eintrag in der Handwerksrolle
- Ausführliche Beschreibung der Tätigkeit
- Pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit den technischen Daten des Fahrzeugs
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Parkausweis umschreiben:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Pro Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bisheriger Parkausweis (im Original)
Parkausweis nach Verlust wieder beantragen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Verlustanzeige (sofern erforderlich)
Hinweis:
Für eine sachgerechte Beurteilung sind Fotos vom Fahrzeug sowie den darin üblicherweise mitgeführten Gegenständen hilfreich.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, übersenden wir Ihnen auf Wunsch eine Antragsbestätigung per E-Mail.
Gebührenrahmen
Parkausweis beantragen oder verlängern:
Für den ersten Parkausweis:
- 3 Monate gültig: 180 Euro
- 6 Monate gültig: 360 Euro
- 12 Monate gültig 720 Euro
Wenn Sie gleichzeitig mehrere Parkausweise beantragen, verringert sich die Gebühr um jeweils 15 Euro.
Parkausweis umschreiben: 10 Euro
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11)
Fragen & Antworten
Die ermäßigte Gebühr ist nur möglich, wenn mehrere Anträge gleichzeitig geprüft werden und der Verwaltungsaufwand für die Prüfung dadurch nur einmal anfällt. Wird aber nachträglich ein weiterer Parkausweis benötigt (zum Beispiel für ein zusätzliches Fahrzeug), ist eine erneute Überprüfung - zu den regulären Verwaltungsgebühren - erforderlich.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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Post
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