Bundesweiter Parkausweis (orange) für Behinderte
Menschen mit Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung können einen orangenen Parkausweis beantragen. Damit können sie in ganz Deutschland gebührenfrei parken.
- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
- Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland.
- Der Parkausweis gilt nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen
- Der Parkausweis gilt für maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.
Art der Behinderung:
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem GdB von mindestens 70
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, frühere Bezeichnung „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und eine Bescheinigung des ZBFS.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass (bei Beantragung per Post in Kopie)
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)
- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa 2 Wochen
Gebührenrahmen
kostenfrei
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung
Fragen & Antworten
Für den Nachdruck benötigen wir eine Verlustanzeige, die bei der örtlichen Polizeidienststelle erstellt wird.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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