Veranstaltungsanmeldung – Geschlossene Räume
Wer eine öffentliche Vergnügungsveranstaltung (Tanz-, Musik- oder Sportveranstaltung) in geschlossenen Räumen organisieren will, muss dies anmelden.
Beschreibung
Für einen geordneten Verlauf der Veranstaltung kann die Behörde besondere Anordnungen festlegen (zum Beispiel für Brandschutz, Sanitäter, Lärmschutz, Lebensmittelhygiene).
Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.
Abgabe von Speisen und Getränken:
Für die Abgabe von Speisen und Getränken kann zusätzlich eine gastronomische Erlaubnis (Gestattung) notwendig sein.
Zuständigkeit:
In folgenden Fällen sind Bezirksinspektionen die zuständige Ansprechstelle:
- Der Veranstaltungsort ist ein Betrieb mit Gaststättenerlaubnis.
- Es handelt sich um eine Werbe-/ Verkaufsaktion von oder in einem Gewerbebetrieb (Geschäftsneueröffnungen, Autohäuser, Buchhandlungen)
Veranstaltungen aller Art (auch nicht-öffentliche wie zum Beispiel Hochzeiten, Vereinsfeste oder Firmenveranstaltungen) müssen Sie in jedem Fall immer dann anmelden, wenn mehr als 200 Personen gleichzeitig anwesend sein sollen und sie in Räumen stattfinden, die dazu keine Zulassung nach der Versammlungsstättenverordnung haben.
Frist:
Wir empfehlen, die Anmeldung vier Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen. Die gesetzliche Frist beträgt mindestens eine Woche vor dem Termin. Wenn Sie die Veranstaltung zu kurzfristig anmelden, sind wir verpflichtet einen Erlaubnis-Bescheid zu erstellen, für den eine erhöhte Gebühr berechnet wird.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- maßstabsgetreuer Plan
Rechtliche Grundlagen
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Versammlungsstättenverordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)
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Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
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