Messe, Markt, Ausstellung – Geschlossene Räume

Wer in geschlossenen Räumen mit Marktpriviligien eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt eine Festsetzung.

Beschreibung

Zu den Marktprivilegien gehören zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschluss- oder Feiertagsgesetz oder die Teilnahme ohne Reisegewerbekarte. 

Eine Festsetzung müssen Sie schriftlich beantragen.

Frist:
Die Anmeldung soll mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.

Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.

Zeitliche Begrenzung:
Die Veranstaltung darf maximal vier Wochen dauern.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formblatt zum Anmelden von Messen, Märkten, Ausstellungen (zum Download erhältlich)
  • Überlassungsvereinbarung für die Veranstaltungsfläche
  • Art und Wortlaut der öffentlichen Ausschreibung, mit der um die Ausstellerinnen und Aussteller geworben wird
  • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis (mindestens zwölf Teilnehmer – ohne Gastrostände – jeweils mit Name, Anschrift und Sortiment)
  • Wortlaut der Teilnahmebedingungen
  • Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit des Veranstalters: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei der Behörde)
  • genauer Lageplan der Veranstaltung mit Darstellung aller Verkaufsstände, Bühnen, sonstigen Aufbauten, Flucht- und Rettungswege

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

130 bis 920 Euro (abhängig von der Anzahl der Veranstaltungstage)

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung
Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Versammlungsstättenverordnung

Fragen & Antworten

Eine gewerbliche Veranstaltung, die dem Verkauf von Waren (Spezialmarkt, Jahrmarkt) dient.

Bei einer Messe wird das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, Großabnehmer oder Verbraucher ausgestellt und vertrieben.

Bei einer Ausstellung wird ein repräsentatives Angebot ausgestellt und vertrieben oder es wird zum Zweck der Absatzförderung über dieses Angebot informiert.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

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Adresse

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