Sperrbezirke im Stadtgebiet
In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubahnen oder auszuüben. In den Sperrbezirken gilt das Verbot auch für private Räumlichkeiten.
Es gibt jedoch Ausnahmen für die Kontaktaufnahme mit Kunden in der Öffentlichkeit: In speziellen Anbahnungszonen (siehe Infoblatt zum Download) ist das Ansprechen von Kunden erlaubt.
Rechtliche Grundlagen
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Ruppertstraße 11
80337 München
Öffnungszeiten
Kontaktieren Sie uns schriftlich
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr