Anmeldung für die Grundschule
Wenn Ihr Kind bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, müssen Sie es am 19. März 2025 an der zuständigen Grundschule zur Einschulung anmelden.
Beschreibung
Die Schuleinschreibung für alle Münchner Grundschulen findet am
Mittwoch, 19. März 2025, statt. Die Uhrzeit wird Ihnen von Ihrer Sprengelschule mitgeteilt.
Die Anmeldung für die Aufnahme in ein städtisches Tagesheim kann ebenfalls an diesem Tag abgegeben werden.
Schulpflichtige Kinder müssen an der zuständigen öffentlichen Grundschule oder an einer staatlich anerkannten privaten Grundschule angemeldet werden. Die zuständige öffentliche Grundschule ist diejenige, in deren Schulsprengel Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden grundsätzlich bei der Sprengelschule angemeldet. Auskünfte über die Sprengeleinteilung der staatlichen Grundschulen erhalten Sie beim Servicetelefon oder bei den Schulleitungen. Wenn Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie zusätzlich die zuständige öffentliche Grundschule informieren.
Voraussetzungen
Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, kann der Beginn der Schulpflicht auf das kommende Schuljahr verschoben werden. Dies müssen Sie der zuständigen Schule spätestens bis zum 10. April in einer schriftlichen Erklärung mitteilen.
Benötigte Unterlagen
- Bitte legen Sie Ihrer Anmeldung den sogenannten „Übergabebogen“ („Informationen für die Grundschule“) vom Kindergarten bei. Dieser kann der Schule wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit des Kindes geben.
- Spätestens zum Schulbeginn im September ist die Bescheinigung über die schulärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung vorzulegen.
Fragen & Antworten
Kann ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen?
Bei Kindern, die zum Stichtag (30. September) noch nicht sechs Jahre alt sind, haben die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem 31. Dezember des Stichjahres geboren wurden, ist für eine vorzeitige Einschulung ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft in allen Fällen die Schulleitung.
Kann ich mein Kind zurückstellen lassen?
Wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass ein eigentlich schulpflichtiges Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, kann es für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden. Die Zurückstellung soll vor dem Schulbeginn verfügt werden. Sie ist jedoch noch bis Ende November möglich, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.
Ferner können Kinder zurückgestellt werden, bei denen im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass sie nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen. Diese Kinder können verpflichtet werden eine Kindertageseinrichtung (das heißt einen Kindergarten oder ein Haus für Kinder) mit integriertem „Vorkurs Deutsch“ zu besuchen.
Wie melde ich mein Kind für eine Ganztagsbetreuung an?
An den Münchner Grundschulen gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine ganztägige Betreuung. Mithilfe der Suche der Sprengelschule finden Sie die Grundschule, an der Sie Ihr Kind anmelden können. Hier sehen Sie auch, welche Ganztagsangebote Ihre Sprengelschule hat.
Anmeldung je nach Betreuungsart
- Ganztagsklasse: am Tag der Schuleinschreibung
- Platz in der Kooperativen Ganztagsbildung: am Tag der Schuleinschreibung
- Platz im Tagesheim: am Tag der Schuleinschreibung oder über den kitafinder+
- Hortplatz: über den kitafinder+
- Mittagsbetreuung: den Kontakt erhalten Sie über die Sprengelschule
Rechtliche Grundlagen
Schulpflichtig sind alle Kinder, die zum Stichtag (30. September) sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in Grundschule zurückgestellt wurden. Gemäß Artikel 119 BayEUG ist die Schulanmeldung Pflicht.
Referat für Bildung und Sport
Abt. 4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
Internet
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Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Abt. 4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
Bayerstraße 28
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28
80335 München
Bitte an die zuständige Sprengelschule wenden.