Großraum- und Schwertransporte – Erlaubnis
Für Fahrten mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen sowie mit Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkungen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Falls auf Streckenabschnitten im Stadtgebiet ein vorübergehendes Haltverbot erforderlich sein sollte, nutzen Sie bitte den Link bei "Formulare & Links". Bitte beachten Sie auch die online veröffentlichten Informationen der Verkehrspolizei München.
Voraussetzungen
- München ist Sitz der Firma oder Zweigniederlassung, die den Transport durchführt oder
- München ist Ausgangsort (Beladung) der erlaubnispflichtigen Fahrt
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) (mit Firmenstempel und Unterschrift)
- Kopie der Ausnahmegenehmigung für die Zulassung des Fahrzeugs
- Unterschriebene Haftungserklärung
- Handelsregisterauszug
Fragen & Antworten
Nein, die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO ersetzt nicht das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.
Diese muss im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragen sein. Eine Zweigniederlassung ist ein räumlich getrennter Teil des Unternehmens, der als organisatorische Einheit selbstständig am Rechtsverkehr teilnimmt und an der Mitarbeitende teils abhängig von der Hauptniederlassung teils unabhängig von ihr wirken.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (§ 29 Absatz 3 StVO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§70 StVZO)
Gebührenordnung im Straßenverkehr (GebOSt)
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr
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