Grabschmuck an Allerheiligen verkaufen
Sie möchten in der Nähe von Friedhöfen an Allerheiligen Blumen oder sonstigen Grabschmuck verkaufen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Fragen & Antworten
Rechtliche Grundlagen
Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Sondernutzungsrichtlinien, Nr. 22 Anlage 1 Sondernutzungsgebührensatzung