Grabnutzungsrecht im Urnen-Friedhof erwerben
Ein Grabnutzungsrecht für eine Urnen-Grabstätte im Friedhof am Krematorium können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder bereits zu Lebzeiten erwerben.
Beschreibung
Auf dem Urnen-Friedhof des Krematoriums können alle ein Grab erwerben, unabhängig vom Wohnsitz oder sonstigen Voraussetzungen. In dem Friedhof besteht freie Grabwahl, sofern zum betreffenden Zeitpunkt in der jeweiligen Grabart ein entsprechendes Grab frei ist.
Es gibt ein vielfältiges Angebot an Grabarten und Gräbern für eine Urnenbestattung. Bei Erwerb eines Grabnutzungsrechts wird eine Graburkunde ausgestellt.
Die Ruhezeit beträgt zehn Jahre. Für Kinder gibt es abweichende Ruhezeiten.
Die Mitarbeiter'innen vor Ort beraten gerne und zeigen die in Frage kommenden Grabstätten. Für ein solches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Rechtliche Grundlagen
§ 17 Friedhofssatzung, § 4 Friedhofsgebührensatzung
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Krematorium
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Landeshauptstadt München
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Städtische Friedhöfe München
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Fax: +49 89 23199170
Adresse
Sankt-Martin-Straße 41
81541 München
Montag - Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag 13.00 – 15.00 Uhr