Zulassung für ein Taxi oder Mietwagen
Sie möchten ein Taxi oder einen Mietwagen erstmals zulassen (anmelden) oder ummelden? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Betriebssitz in München gemeldet.
- Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
- Sie haben das Taxi- oder Mietwagengewerbe angemeldet.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretungen:schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/ der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse genannt werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), welche auch das Risiko der gewerblichen Personenbeförderung abdeckt
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- alter Fahrzeugbrief (Vorlage einer ZB II nicht erforderlich)
- geänderte Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Gewerblicher Kraftverkehr
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Gewerblicher Kraftverkehr
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Fax: 089233-45174
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