Großraum- und Schwertransporte - Erlaubnis beantragen
Für Fahrten (leer oder beladen) mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sowie mit Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkungen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- München ist Sitz der Firma oder Zweigniederlassung, die den Transport durchführt oder
- München ist Ausgangspunkt der erlaubnispflichtigen Fahrt
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) (mit Firmenstempel und Unterschrift)
- Kopie der Ausnahmegenehmigung für die Zulassung des Fahrzeugs
- Unterschriebene Haftungserklärung
- Handelsregisterauszug
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa zwei Wochen
(bei Fahrtwegen mit Brückenbauwerken auch länger)
Gebührenrahmen
Die Gebühren berechnen sich bundeseinheitlich nach einer Formel.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung (§ 29 Absatz 3 StVO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§70 StVZO)
Fragen & Antworten
Beinhaltet die Erlaubnis automatisch auch Ausnahmegenehmigungen wie vom Sonn- und Feiertagsverbot, Durchfahrtsverboten und anderen Regelungen?Nein, die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO ersetzt nicht das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.
Welche Anforderungen gelten für Zweigniederlassungen?
Diese muss im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragen sein. Eine Zweigniederlassung ist ein räumlich getrennter Teil des Unternehmens, der als organisatorische Einheit selbstständig am Rechtsverkehr teilnimmt und an der Mitarbeitende teils abhängig von der Hauptniederlassung teils unabhängig von ihr wirken.
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