Fahrwegbestimmung bei Gefahrguttransporten
Bei Gefahrguttransporten auf Straßen kann eine Fahrwegbestimmung erforderlich sein.
Die Fahrwegbestimmung kann für den Einzelfall oder eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Voraussetzungen
München ist Ihre Be- oder Entladestelle.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) (mit Firmenstempel und Unterschrift)
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Rechtliche Grundlagen
§ 35 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
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Gewerblicher Kraftverkehr
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Landeshauptstadt München
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