Gewerbe-Ummeldung
Wenn Sie Änderungen an Ihrem bestehenden Gewerbe vornehmen, melden Sie Ihr Gewerbe hier um.
Beschreibung
Verlegen Sie den Standort Ihres Gewerbes innerhalb Münchens, wechseln oder dehnen Sie den Gegenstand des Gewerbes aus oder soll eine Namensänderung vorgenommen werden, melden Sie dies in Form einer Ummeldung.
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei Rechtsformwechsel und Verschmelzung, die wir in unseren Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt haben.
So funktioniert die Online-Ummeldung:
- Ummeldung starten
- Mit Bayern ID anmelden (eID nicht erforderlich!)
- Unterlagen hochladen
- Online zahlen
- Gewerbeschein per Post erhalten
Fragen & Antworten
Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen als Gewerbetreibende melden.
Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertreter*innen (beispielsweise Geschäftsführer*in einer GmbH).
Bei einem Wechsel der Rechtsform ist in der Regel eine Abmeldung des alten Gewerbes und eine Neuanmeldung des Gewerbes mit der neuen Rechtsform erforderlich. Eine Gewerbeummeldung ist in den meisten Fällen nicht ausreichend.
Bei einer Gewerbeverschmelzung muss der bestehende Betrieb abgemeldet und das neu entstandene Unternehmen angemeldet werden.
Nein, eine Ummeldung ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Dafür ist eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten ausreichend. Bei der Online-Ummeldung wird die Vollmacht im Meldevorgang hochgeladen.
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache im Gewerbeamt nach einer Terminvereinbarung möglich.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der Online-Ummeldung.
- Vertreten Sie eine andere Person, ist die Vertretungsvollmacht erforderlich.
- Wenn Sie das Gewerbe um erlaubnispflichtige Tätigkeiten erweitern, müssen Sie die entsprechende Erlaubnis beziehungsweise die aktualisierte Handwerkskarte für Tätigkeiten im Vollhandwerk vorweisen.
- Bitte denken Sie bei einer persönlichen Vorsprache daran, Ihren Ausweis/Reisepass vorzuzeigen.
Bei einem Umzug innerhalb Münchens ist eine Ummeldung erforderlich.
Verlegen Sie Ihren Betrieb jedoch in eine andere Stadt oder Gemeinde, ist ab dem 1. November 2025 nur noch eine Anmeldung in der neuen Stadt oder Gemeinde erforderlich. Diese übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts.
Freiwillige, aber sinnvolle Änderungen, wie zum Beispiel ein Geschäftsführerwechsel, eine Änderung des Haupt- oder Nebenerwerbs oder die teilweise Aufgabe bestehender Tätigkeiten, teilen Sie uns bitte formlos per E-Mail mit.
Ja, Sie können formlos eine Zweitschrift beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeamt
Bei noch offenen Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. In Ausnahmefällen können Sie hier online einen Termin vereinbaren.
Termin
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Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. 07:30 - 15:30
- Do. 07:30 - 15:30
- Fr. 07:30 - 13:00
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- So. geschlossen
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