Auskunft aus dem Gewerberegister

Wenn Sie Informationen über einen Gewerbebetrieb innerhalb Münchens erhalten möchten, beantragen Sie hier eine Auskunft.

Beschreibung

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Bei der einfachen Gewerberegister-Auskunft erhalten Sie folgende Informationen:

  • Name
  • Geschäftsbezeichnung
  • Betriebs-Adresse
  • Tätigkeit

Für zusätzliche Informationen müssen Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können ( erweiterte Gewerberegister-Auskunft).

Hinweis für Behörden:

Bitte kontaktieren Sie uns weiterhin über die bekannt Mail-Adresse zum Erhalt der Auskunft.

So funktioniert die Online-Auskunft:

  1. Beantragung starten
  2. Persönliche Daten angeben oder direkt mit BundID/BayernID anmelden
  3. Angaben zum gesuchten Gewerbebetrieb eingeben
  4. Auskunftsart auswählen
  5. Auskunft und Rechnung online erhalten
Information

Wichtiger Hinweis

Sie möchten Auskünfte über

  • Verwaltungsentscheidungen
  • Bußgeldentscheidungen
  • strafgerichtliche Verurteilungen

im Zusammenhang mit dem Gewerbe erhalten,

nutzen Sie bitte das online-Formular für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamts für Justiz.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Sie können die Bearbeitungszeit beschleunigen, indem Sie unseren Online-Antrag nutzen.

Gebührenrahmen

  • Einzelauskunft aus dem Gewerberegister: 15 Euro
  • Sammelauskünfte: 15 Euro für die erste Auskunft zuzüglich 7,50 Euro für jede weitere Auskunft

Bitte beachten:
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn das von Ihnen gesuchte Gewerbe nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Nein, eine Auskunft ist auch ohne Anmeldung möglich.

Schneller geht es mit der BundID/BayernID: Es reicht eine einfache Registrierung mit Benutzername und Passwort. Sie müssen sich dabei nicht mit Ihrem Personalausweis, einer Ausweis-App oder einem Kartenlesegerät identifizieren.

Dazu müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Beispiele für ein rechtliches Interesse:

  • Geltendmachung von Rechtsansprüchen
  • Bezug auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden
  • Kreditvergabe an die Gewerbetreibenden.

Entsprechende Nachweise wie zum Beispiel Kopien von Vertragsunterlagen, Rechnungen und Schuld- oder Vollstreckungstitel sind einzureichen.



Die Gewerbebehörde kann nur Auskunft über die bei ihr angezeigten Daten geben.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im Gewerberegister kann keine Gewähr übernommen werden.

Ja, soweit die Abmeldung des Betriebes nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.

Rechtliche Grundlagen

§ 14 Gewerbeordnung

Art. 39 BayDSG i.V.m. Art. 86 DSGVO

Datenschutzgrundverordnung

Kontakt

Gewerbeamt

Post

Gewerbeamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

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