Gewerbe-Abmeldung
Wenn Sie Ihr Gewerbe in München aufgeben, melden Sie es hier ab.
Beschreibung
Wichtige Änderung der Gewerbeordnung ab dem 1. November 2025: Die Gewerbeabmeldung bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde entfällt. Es ist lediglich eine Anmeldung in der neuen Stadt oder Gemeinde erforderlich. Diese übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts.
So funktioniert die Online-Abmeldung:
- Abmeldung starten
- Mit BayernID anmelden
Wenn Sie noch keine BayernID haben, können Sie sich in wenigen Minuten mit Benutzername und Passwort registrieren. Eine Identifizierung mit Online-Ausweis (eID) ist nicht erforderlich. - Unterlagen hochladen
- Online zahlen
- Gewerbeschein per Post erhalten
Fragen & Antworten
Nein, für die Online-Gewerbemeldung ist keine Identifizierung mit dem Online-Ausweis (eID) erforderlich. Für diesen Online-Service reicht eine einfache Registrierung bei der BayernID aus. Sie müssen sich dabei nicht mit Ihrem Personalausweis, einer Ausweis-App oder einem Kartenlesegerät identifizieren.
Ja, wenn Sie noch keine BayernID haben, können Sie sich während des Antragsprozesses mit wenigen Klicks registrieren. Die Registrierung dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Dafür benötigen Sie:
- eine E-Mail-Adresse
- ein selbst gewähltes Passwort
Nach der Registrierung können Sie sich direkt anmelden und die Online-Gewerbemeldung starten.
Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen als Gewerbetreibende melden.
Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertreter*innen (beispielsweise Geschäftsführer*in einer GmbH).
Nein, eine Abmeldung ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Dafür ist eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten ausreichend. Bei der Online-Abmeldung wird die Vollmacht im Meldevorgang hochgeladen.
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache im Gewerbeamt nach einer Terminvereinbarung möglich.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der Online-Abmeldung.
- Vertreten Sie eine andere Person, ist die Vertretungsvollmacht erforderlich.
- Bitte denken Sie bei einer persönlichen Vorsprache daran, Ihren Ausweis/Reisepass vorzuzeigen.
Ja, Sie können eine Zweitschrift beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeamt
Bei noch offenen Fragen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular. In Ausnahmefällen können Sie online einen Termin vereinbaren.
Termin
Internet
Telefon
Sprechzeiten
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- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. 07:30 - 15:30
- Do. 07:30 - 15:30
- Fr. 07:30 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
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Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
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