Gewerbe-Abmeldung
Wenn Sie Ihr Gewerbe in München aufgeben, melden Sie es hier ab.
Beschreibung
Wichtige Änderung der Gewerbeordnung ab dem 1. November 2025: Die Gewerbeabmeldung bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde entfällt. Es ist lediglich eine Anmeldung in der neuen Stadt oder Gemeinde erforderlich. Diese übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts.
So funktioniert die Online-Abmeldung:
- Abmeldung starten
- Mit Bayern ID anmelden (eID nicht erforderlich!)
- Unterlagen hochladen
- Online zahlen
- Gewerbeschein per Post erhalten
Fragen & Antworten
Bei Personengesellschaften (beispielsweise BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter*innen als Gewerbetreibende melden.
Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertreter*innen (beispielsweise Geschäftsführer*in einer GmbH).
Nein, eine Abmeldung ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Dafür ist eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten ausreichend. Bei der Online-Abmeldung wird die Vollmacht im Meldevorgang hochgeladen.
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache im Gewerbeamt nach einer Terminvereinbarung möglich.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der Online-Abmeldung.
- Vertreten Sie eine andere Person, ist die Vertretungsvollmacht erforderlich.
- Bitte denken Sie bei einer persönlichen Vorsprache daran, Ihren Ausweis/Reisepass vorzuzeigen.
Ja, Sie können formlos eine Zweitschrift beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeamt
Bei noch offenen Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail. In Ausnahmefällen können Sie hier online einen Termin vereinbaren.
Termin
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. 07:30 - 15:30
- Do. 07:30 - 15:30
- Fr. 07:30 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
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80466 München
Adresse
Implerstraße 11
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