Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Zum Mitführen von medizinisch notwendigen Betäubungsmitteln, insbesondere auf Reisen, können die ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigt werden. Dabei wird geprüft, ob die jeweils ausstellenden Ärzte  ordnungsgemäß gemeldet sind.

Die ärztlichen Bescheinigungen über das Mitführen von Betäubungsmitteln müssen immer mit Stempel und Unterschrift von der ausstellenden Ärztin oder dem ausstellenden Arzt versehen sein (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung").

Benötigte Unterlagen

Original  der ärztlichen Bescheinigung oder des Attestes mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 Minuten

Die Online-Terminbuchung wird derzeit jeweils am Mittwoch (mittags) für die kommende Woche frei geschaltet.

Gebührenrahmen

15 Euro pro Ärzt*in, die oder der beglaubigt wird.

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen

Post

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Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47848

Adresse

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Raum: Zimmer 2041

Aufgrund der aktuellen Situation sind die allgemeinen Öffnungszeiten bis auf Weiteres eingestellt. Parteiverkehr erfolgt derzeit ausschließlich nach erfolgter Online-Anmeldung oder telefonischer Terminvereinbarung.

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