Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Zum Mitführen von medizinisch notwendigen Betäubungsmitteln, insbesondere auf Reisen, können die ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen/ Atteste beglaubigt werden.
Zum Mitführen von medizinisch notwendigen Betäubungsmitteln, insbesondere auf Reisen, können die ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen/ Atteste beglaubigt werden.
Dabei wird geprüft, ob die jeweils ausstellenden Ärzte ordnungsgemäß gemeldet sind.
Die ärztlichen Bescheinigungen über das Mitführen von Betäubungsmitteln müssen immer mit Stempel und Unterschrift von der ausstellenden Ärztin oder dem ausstellenden Arzt versehen sein (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung").
Benötigte Unterlagen
Original der ärztlichen Bescheinigung oder des Attestes mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
10 Minuten
Gebührenrahmen
15,00 Euro pro Ärzt*in, die oder der beglaubigt wird.
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Fax: 089 233-47848
Adresse
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Raum: Zimmer 2041
Öffnungszeiten
Aufgrund der aktuellen Situation sind die allgemeinen Öffnungszeiten bis auf Weiteres eingestellt.
Parteiverkehr wird derzeit ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.