Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.
Zum Mitführen von medizinisch notwendigen Betäubungsmitteln, insbesondere auf Reisen, können die ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigt werden. Dabei wird geprüft, ob die jeweils ausstellenden Ärzte ordnungsgemäß gemeldet sind.
Die ärztlichen Bescheinigungen über das Mitführen von Betäubungsmitteln müssen immer mit Stempel und Unterschrift von der ausstellenden Ärztin oder dem ausstellenden Arzt versehen sein (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung").
Benötigte Unterlagen
Original der ärztlichen Bescheinigung oder des Attestes mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
10 Minuten
Die Online-Terminbuchung wird derzeit jeweils am Mittwoch (mittags) für die kommende Woche frei geschaltet.
Gebührenrahmen
15 Euro pro Ärzt*in, die oder der beglaubigt wird.
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Adresse
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Aufgrund der aktuellen Situation sind die allgemeinen Öffnungszeiten bis auf Weiteres eingestellt. Parteiverkehr erfolgt derzeit ausschließlich nach erfolgter Online-Anmeldung oder telefonischer Terminvereinbarung.