Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeld bei längerer Erkrankung eines erwachsenen Kindes
Wenn erwachsene Kinder länger als sechs Monate erkrankt sind und dadurch die Berufsausbildung nicht angetreten können oder unterbrochen müssen, kann mit einem amtsärztliches Gutachten der Ansüpruch auf Kindergeld nachgewiesen werden.
Öffnungszeiten
-
Mo.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Di.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Mi.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Do.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 - Fr. 07:45 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Der Bereich amtsärztliche Gutachten gehört zu den Angeboten des Gesundheitsschutzes und ist von der 3-G-Regel ausgenommen. Der Zutritt ist jedoch nur mit FFP2-Maske erlaubt.
Auf Verlangen der Behörde muss bei erkrankten erwachsenen Kindern durch ein amtsärztliches Gutachten der Nachweis erbracht werden, dass durch die vorliegende Erkrankung eine Berufsausbildung nicht angetreten oder unterbrochen werden musste. Liegt der Nachweis vor, wird das Kindergeld weiter bezahlt.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter Fragebogen für das volljährige Kind
- ausgefüllte Beurteilungsgrundlage für das volljährige Kind
- ausgefüllte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen für das volljährige Kind und für die Antragsteller*in
- auftraggebendes Schreiben der Familienkasse
- alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen zur Erkrankung des volljährigen Kindes
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Bei erforderlicher amtsärztlicher Untersuchung verlängert sich die Bearbeitungszeit um mehrere Wochen.
Gebührenrahmen
70 bis 120 Euro
Rechtliche Grundlagen
Einkommenssteuergesetzgebung
Fragen & Antworten
Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66809
Adresse
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Raum: 330/331
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
-
Mo.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Di.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Mi.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Do.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 - Fr. 07:45 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Der Bereich amtsärztliche Gutachten gehört zu den Angeboten des Gesundheitsschutzes und ist von der 3-G-Regel ausgenommen. Der Zutritt ist jedoch nur mit FFP2-Maske erlaubt.
Barrierefreiheit & Anfahrt
Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.