Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung
Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.
Beschreibung
Auf Verlangen der Behörde muss bei erkrankten erwachsenen Kindern durch ein amtsärztliches Gutachten der Nachweis erbracht werden, dass durch die vorliegende Erkrankung eine Berufsausbildung nicht angetreten oder unterbrochen werden musste. Liegt der Nachweis vor, wird das Kindergeld weiter bezahlt.
Voraussetzungen
Eine Bearbeitung ist nur bei Vorliegen aller Unterlagen möglich.
Benötigte Unterlagen
Zur Anmeldung:
- ausgefüllter Fragebogen für das volljährige Kind
- ausgefüllte Beurteilungsgrundlage für das volljährige Kind
- ausgefüllte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen für das volljährige Kind und für die Antragsteller*in
- auftraggebendes Schreiben der Familienkasse
- alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen zur Erkrankung des volljährigen Kindes
Fragen & Antworten
Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Rechtliche Grundlagen
Einkommenssteuergesetzgebung
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
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Ärztliche Gutachten
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Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66809
Adresse
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Raum: 330/331
Öffnungszeiten
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Mo.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Di.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Mi.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Do.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 - Fr. 07:45 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.