Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Beihilfeverordnungen aufgeführt sind, müssen Sie die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich überprüfen lassen.
Öffnungszeiten
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Mo.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Di.
07:45 - 12:00
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Mi.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Do.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 - Fr. 07:45 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Der Bereich amtsärztliche Gutachten gehört zu den Angeboten des Gesundheitsschutzes und ist von der 3-G-Regel ausgenommen. Der Zutritt ist jedoch nur mit FFP2-Maske erlaubt.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in den geltenden Beihilfeverordnungen im einzelnen aufgeführt sind, ist es erforderlich, die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Antritt der Kur amtsärztlich überprüfen zu lassen.
Die Begutachtung kann auf zwei Wegen erfolgen:
-
Durch die Erhebung der Krankengeschichte und eine Untersuchung im Gesundheitsamt an einem von dort festgelegten Untersuchungstermin
oder
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Durch Auswertung eines von der Antragsteller*in eingereichten Fragebogens sowie einer von der oder dem behandelnden Ärzt*in formulierten medizinischen Begründung.
In diesem Fall erstellt die Amtsärzt*in, wenn möglich, das Gesundheitszeugnis nach Aktenlage. Eine Untersuchung ist in vielen Fällen entbehrlich, kann aber dann notwendig werden, wenn allein aufgrund der eingereichten Unterlagen eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter Fragebogen
- ausgefüllte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- das von der oder dem behandelnden Ärzt*in vollständig ausgefüllte Formblatt „Medizinische Begründung“, in dem der Kurort und die Art der gewünschten Maßnahme ausdrücklich benannt sein müssen. Die Kosten für die Bescheinigung können bei der Beihilfestelle geltend gemacht werden.
- Kurzes Anschreiben mit vollständiger Adresse, Geburtsdatum, Telefon- bzw. Handynummer sowie ggf. mit Zeitfenster, das Auskunft über die Verfügbarkeiten der Antragsteller*in gibt.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Bei vollständigen Unterlagen und nicht notwendiger amtsärztlicher Untersuchung ca. 2-4 Wochen.
Bei erforderlicher amtsärztlicher Untersuchung verlängert sich die Bearbeitungszeit um mehrere Wochen.
Gebührenrahmen
70 Euro bei Gutachten nach Aktenlage
90 Euro bei Gutachten mit amtsärztlicher Untersuchung
Fragen & Antworten
Welche Infomationen enthält ein amtsärztliches Gutachten?
Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Gesundheitsreferat
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Ärztliche Gutachten
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Telefon
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Landeshauptstadt München
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Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66809
Adresse
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Raum: 330/331
Öffnungszeiten
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Der Bereich amtsärztliche Gutachten gehört zu den Angeboten des Gesundheitsschutzes und ist von der 3-G-Regel ausgenommen. Der Zutritt ist jedoch nur mit FFP2-Maske erlaubt.
Barrierefreiheit & Anfahrt
Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.