Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Beschreibung
Selbständige / freiberufliche nichtärztliche Heilberufe müssen im Stadtgebiet München unter Angabe des Namens und Anschrift der Niederlassung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt (im Stadtgebiet München: Gesundheitsreferat, Abteilung Hygiene und Umweltmedizin) angezeigt werden.
Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis / Pass
- Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung (im Original oder in beglaubigter Kopie)
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in Kopie
Rechtliche Grundlagen
Art. 10 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) - Versicherungs- und Anzeigepflichten
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen
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