Genehmigung für Abfallentsorgungsanlagen
Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen oder Lagern von Abfällen errichten oder betreiben möchte, benötigt dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Beschreibung
Diese Genehmigung ist eine umfassende Realkonzession, die von wenigen Ausnahmen abgesehen alle anderen öffentlich-rechtlichen Gestattungen für das konkrete Vorhaben ersetzt (= Konzentrationswirkung).
Wichtige Teilschritte des komplexen Verfahrens sind:
- Beratung des Antragstellers über Verfahren und Unterlagen
- Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen
- Zuleitung an die Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung und Erörterung der Einwendungen (teilweise)
- Abgleich der eingehenden Stellungnahmen
- Bescheiderstellung
Zur Beschleunigung von immissionsschutzrechlichen Antrags und Genehmigungsverfahren haben wir vier goldene Regeln zusammengestellt.
Vor Erstellung der Antragsunterlagen empfehlen wir dringend eine umfassende Beratung durch die bearbeitende Stelle.
Rechtliche Grundlagen
§§ 4 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren).
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht
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