Genehmigung Abwasser aus Fassadenreinigung
Wenn Sie bei der Reinigung Ihres Außenbereich (Fassaden, Tiefgaragen) chemische Reinigungsmittel einsetzen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Abwasserentsorgung.
Beschreibung
Für die Einleitung des Abwassers von einer Fassadenreinigung in den städtischen Kanal ist eine Genehmigung einzuholen. Im Antrag haben Sie zwei Optionen zur Auswahl:
- Objektgenehmigung:Genehmigung zur Einleitung des Abwassers aus der Reinigung eines Objekts (Fassade, Tiefgarage, …).
- Jahresgenehmigung (5-Jahre):Diese gilt für 5 Jahre auf Widerruf und objektunabhängig. In diesem Zeitraum können Reinigungsarbeiten für einzelne Objekte einfach per E-Mail angemeldet werden.
Hintergrund
Bei Reinigungsarbeiten an Fassaden mit Hilfe von Hochdruckreinigern bzw. unter Einsatz chemischer Reinigungsmittel fällt stark belastetes Abwasser an, das nicht im Untergrund versickern darf und das nur nach einer ausreichenden Vorbehandlung in die städtischen Kanäle eingeleitet werden darf.
Gleiches gilt, wenn für andere Zwecke durch Hochdruckwasserstrahlen ein Materialabtrag erfolgt, beispielsweise bei der Sanierung von Tiefgaragen.
Bitte beachten Sie unser Merkblatt Fassadenreinigung (PDF).
Benötigte Unterlagen
Im Antrag haben Sie zwei Optionen zur Auswahl:
- Objektgenehmigung:
Genehmigung zur Einleitung des Abwassers aus der Reinigung eines Objekts (Fassade, Tiefgarage, …). - Jahresgenehmigung (5-Jahre):
Gilt für 5 Jahre auf Widerruf und objektunabhängig. In diesem Zeitraum können Reinigungsarbeiten für einzelne Objekte einfach per E-Mail angemeldet werden.
Alternativ kann ein Antrag per Post eingereicht werden. Das erforderliche Antragsformular finden Sie unten.
Rechtliche Grundlagen
Münchner Stadtentwässerung (MSE)
Anwesensentwässerung
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