Gefährdung von Kindern und Jugendlichen melden
Wenn Sie eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen melden wollen, wenden Sie sich an das Sozialbürgerhaus, außerhalb der Öffnungszeiten an die Polizei.
Beschreibung
- Misshandlung,
- Vernachlässigung,
- häusliche/körperliche/seelische/sexuelle Gewalt,
- Aufsichtspflichtverletzungen,
- Notsituationen.
In München klärt die Bezirkssozialarbeit/Orientierungsberatung in den Sozialbürgerhäusern Meldungen zur Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ab.
Jede Meldung wird im persönlichen Kontakt abgeklärt, Schutzmaßnahmen werden veranlasst. Dabei werden bei Bedarf auch Hausbesuche durchgeführt. Beratung und Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche werden angeboten. Je nach Fall können ambulante oder (teil-) stationäre Hilfen eingeleitet werden. Dabei werden die Betroffenen immer beteiligt.
Wenn Erziehungsberechtigte nicht in der Lage sind, Hilfen anzunehmen und eine akute Gefährdung für Kinder und Jugendliche besteht, so wird die Notwendigkeit einer Schutzunterbringung/Inobhutnahme geprüft.
Bei akuten Gefährdungslagen für Kinder und Jugendliche außerhalb der Erreichbarkeitszeiten der Sozialbürgerhäuser benachrichtigen Sie bitte die Polizei. Diese wird in Absprache mit der Leitstelle Inobhutnahme die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
Zuständig ist das Sozialbürgerhaus, in dessen Stadtregion das Kind lebt. Sie können eine Meldung persönlich, brieflich, telefonisch, per Fax oder Mail machen.
Voraussetzungen
Um Kinder und Jugendliche schützen zu können, ist das Sozialbürgerhaus unter anderem auf Ihre Beobachtungen und Informationen angewiesen. Melden Sie sich bitte, wenn Sie befürchten, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte. Sie können dabei auch anonym bleiben.
Aus Gründen des Datenschutzes und zum Schutz der Familien kann das Sozialbürgerhaus Ihnen keine Informationen geben, welche Hilfen/Unterstützungen/Maßnahmen für das Kind oder den/die Jugendliche*n getroffen werden.
Benötigte Unterlagen
Keine
Fragen & Antworten
Darf ich anonym bleiben oder muss ich meinen Namen angeben?Sie dürfen anonym bleiben, für Nachfragen ist es jedoch hilfreich, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Ihre Daten werden nicht an die betroffene Familie weitergegeben und auch nicht, dass Sie gemeldet haben.
Was passiert mit mir als meldende Person, wenn das Kind doch nicht gefährdet ist?
Wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen eine Meldung gemacht haben, hat das für Sie keine Folgen.
Erfahre ich, wie es weiter geht und wie der Familie geholfen wird?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz der betroffenen Familie können wir Ihnen dazu leider keine Auskunft geben.
Rechtliche Grundlagen
Grundgesetz Art. 6
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) § 8 und § 8a: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung