Fahrzeugwechsel Taxi oder Mietwagen

Wenn Sie ein Taxi-, Ausflugsfahrten-, Ferienzielreisen- oder Mietwagenunternehmen betreiben, müssen Sie Ihre Fahrzeuge in die Genehmigungsurkunde eintragen lassen.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist auf das neue Unternehmen am Betriebssitz als Taxi oder Mietwagen zugelassen 
  • Das Fahrzeug ist vollständig als Taxi oder Mietwagen ausgerüstet und Sie können einen Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorweisen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Zulassung als Taxi oder Mietwagen
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (nicht älter als ein Monat)
  • Prüfbericht über eine technische Untersuchung im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) (nicht älter als ein Monat)
  • Genehmigungsurkunde und Auszug aus der Genehmigungsurkunde
  • Nachweis über den Einbau eines TSE-fähigen EU-Wegstreckenzählers beziehungsweise EU-Taxameters

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

25 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Grundsätzlich ja. Nähere Informationen finden Sie im Informationsschreiben TSE.

Rechtliche Grundlagen

Personenbeförderungsgesetz, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr

Gewerbeamt

Post

Gewerbeamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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