Fahrwegbestimmung bei Gefahrguttransporten

Bei Gefahrguttransporten auf Straßen kann eine Fahrwegbestimmung erforderlich sein.

Die Fahrwegbestimmung kann für den Einzelfall oder eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden.

Voraussetzungen

München ist Ihre Be- oder Entladestelle.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) (mit Firmenstempel und Unterschrift)
  • Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

50 bis 75 Euro (je nach Aufwand, Dauer oder Geltungsbereich der Genehmigung)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 35 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-39866

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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