Fahrwegbestimmung bei Gefahrguttransporten
Bei Gefahrguttransporten auf Straßen kann eine Fahrwegbestimmung erforderlich sein.
Die Fahrwegbestimmung kann für den Einzelfall oder eine bestimmte Anzahl von Fahrten erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Voraussetzungen
München ist Ihre Be- oder Entladestelle.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich) (mit Firmenstempel und Unterschrift)
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Rechtliche Grundlagen
§ 35 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
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	                     Ruppertstraße 19
 
	                      
	                     80466 München 
	                
Fax: +49 89 233-39866
Adresse
	            	
                    Implerstraße 11
                    81371 München
                    
                    
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