Fahrerlaubnis – Erstantrag
Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Beschreibung
Wichtig:
Für den Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema „Führerschein mit 17“ dargestellt sind.
Hinweise zur Aushändigung/Abholung:
Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt erteilen wir den Prüfauftrag an die zuständige technische Prüfstelle. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Fahrschule.
Wenn Sie Ihren Führerschein für mehr als eine Klasse beantragt haben, sind mehrere Prüfungen abzulegen. In diesem Fall kann der Führerschein nicht vorab ausgestellt werden, sondern Sie erhalten vom Prüfer jeweils eine Bestätigung über die bestandene Prüfung (Theorie und Praxis), die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen, um bei Bedarf sofort eine vorläufige Fahrerlaubnis zu erhalten, mit der Sie in Deutschland fahren dürfen.
Wenn Sie den Führerschein für das Auto oder Motorrad bestanden haben, bietet die Verkehrswacht München im Rahmen der Aktion „Könner durch Er-fahrung“ ein kostenfreies Fahrsicherheitstraining an (Anmeldegebühr 25 Euro). Alles Wissenswerte dazu und weitere Informationen sehen Sie auf der Homepage der Verkehrswacht.
Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis kann schriftlich oder über unseren Online-Service beantragt werden. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen eingereicht werden. Mit der Nutzung des Online-Antrags beschleunigen Sie die Bearbeitung
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet und haben noch keine Fahrerlaubnis. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Bei allen Fahrerlaubnis-Klassen:
- eine Farbkopie der Seite Ihres Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Nationalpasses auf dem Ihr Name, Bild und Ausweisnummer ersichtlich sind
- biometrisches Passfoto
- Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie angemeldet sind
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung durch eine/n Augenärzt*in oder Augenoptiker*in (Muster beziehungsweise Formblatt zum Download erhältlich)
- Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe"
Bei den C-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch eine/n Augenärzt*in oder Betriebs-/ Arbeitsmediziner*in (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5.1 der Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt zum Download erhältlich).
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“
Bei den D-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch eine/n Augenärzt*in oder Betriebs-/Arbeitsmediziner*in (Formblatt zum Download erhältlich)
- Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder einer/ eines Betriebs- beziehungsweise Arbeitsmediziner*in nach Anlage 5.2, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet
- Bescheinigung über die gesundheitlichen Eignung nach Anlage 5.1 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder einer/ eines Beitriebs- beziehungsweise Arbeitsmediziner*in nach Anlage 5.2, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
- Sehtest
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch eine/n Augenärzt*in oder Betriebs-/ Arbeitsmediziner*in
Ohne zeitliche Begrenzung:
- Ausbildung in „Erste Hilfe“
Fragen & Antworten
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das erforderliche Mindestalter ergibt sich aus der Fahrerlaubnisverordnung. Für die Klasse B beträgt es zum Beispiel 18 Jahre (beziehungsweise 17 Jahre für des Begleitete Fahren)
Informationen zur Änderung Ihres Antrags finden Sie hier.
Der Prüfauftrag ist grundsätzlich 12 Monate gültig. Falls Sie innerhalb dieser Zeit die theoretische Prüfung erfolgreich ablegen, verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Fax: +49 89 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per Post oder über unser Kontaktformular.
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze