Ersatzführerschein – Änderung von Auflagen und Beschränkungen
Bei Änderung oder Eintragung von Auflagen und Beschränkungen oder der Eintragung der Schlüsselzahl B96, B196, B197 brauchen Sie einen Ersatzführerschein.
Beschreibung
Auflagen sind personenbezogene Einschränkungen, die im Führerschein eingetragen sind, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe. Beschränkungen sind dagegen fahrzeugbezogen, wie zum Beispiel die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Einschränkungen ( „Automatik“).
Sie können den Antrag nur schriftlich oder online stellen.
Schriftlich:
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganze mit den geforderten Unterlagen an uns.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Bei Ihnen hat sich eine im Führerschein eingetragene Auflage oder Beschränkung geändert
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- nur bei Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde München ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.
Zusätzliche Unterlagen:
- Bei Eintragung der Schlüsselzahl B196: Nachweis der Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b Fev
- Bei Eintragung der Schlüsselzahl B96: Nachweis der Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a Fev
- Bei Eintragung der Schlüsselzahl B197: Schaltkompetenznachweis nach Anlage 7 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Diese Bescheinigungen erhalten Sie nach Abschluss der Schulung von Ihrer Fahrschule.
Bei Änderungen von Auflagen/ Beschränkungen
je nach Art der im Führerschein vorhandenen Auflagen/ Beschränkungen benötigen Sie das Gutachten von:
- einem unabhängigen Arztes (fachärztliches Gutachten)
- einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder
- einem unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle
Bitte sprechen Sie immer mit der Fahrerlaubnisbehörde, bevor Sie ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen.
Für das Austragen der Sehhilfe aus dem Führerschein benötigen Sie zum Beispiel ein augenärztliches Gutachten, ein bloßer Sehtest reicht nicht aus. Ein Augenarzt, der nicht zugleich operierender Arzt war, muss Sie untersuchen.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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