Bundesweiter Parkausweis für Behinderte

Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten Parkausweis (orange) beantragen.

Beschreibung

Neuantrag

Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen orangenen Parkausweis beantragen, mit welchem deutschlandweit verschiedene Parkerleichterungen verbunden sind. Der Parkausweis gilt allerdings nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Verlängerung

Der Parkausweis gilt maximal 5 Jahre. Danach muss dieser neu beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können.

Voraussetzungen

Art der Behinderung:

  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem GdB von mindestens 70

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet

Benötigte Unterlagen

Benötigte Antragsunterlagen:

  • Bescheinigung des ZBFS, dass bei Ihnen die gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa 2 Wochen

Gebührenrahmen

Gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 13
81371 München

Wir haben geschlossen. In Notfällen kontaktieren Sie uns

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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