Bodenmarkierungen vor Einfahrten

Die Zulässigkeit der Aufbringung einer Bodenmarkierung vor Einfahrten zu privaten Grundstücken bedarf einer Prüfung und Genehmigung des Mobilitätsreferates.

Beschreibung

Nach § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt vor Grundstücksein- und -ausfahrten ein allgemeines Parkverbot. Auf schmalen Fahrbahnen gilt das Parkverbot auch auf der gegenüberliegenden Seite. Die gängige Rechtsprechung geht davon aus, dass mehrmaliges Rangieren zumutbar ist. Im Einzelfall kann das generelle Parkverbot vor Einfahrten mit einer weißen Zick-Zack Markierung verlängert oder verdeutlicht werden.

Die Maßnahme ist kostenpflichtig. Die Aufbringung der Markierung ist eine hoheitliche Aufgabe und wird von einer vom Baureferat beauftragten Firma durchgeführt. 

Voraussetzungen

Im Einzellfall kann das generelle Parkverbot vor Einfahrten mit einer weißen Zick-Zack Markierung verlängert oder verdeutlicht werden. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Breite der Grundstückzufahrt und die Breite der Straße sind so gering, dass die Zufahrt zum Grundstück unzumutbar eingeschränkt wird.
  • Den Antrag darf nur der Grundstückeigentümer oder eine Hausverwaltung stellen, nicht  aber ein Mieter.
  • Bei einer doppelten Grundstückszufahrt müssen die beiden betroffenen Eigentümer jeweils einen eigenen Antrag unterschreiben.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Schilderung der Situation
  • Foto der Örtlichkeit
  • Ihre ausdrückliche Erklärung, dass Sie bereit sind, die Kosten für die Markierung zu übernehmen (Kostenübernahmeerklärung)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa zehn Wochen

Gebührenrahmen

Sie erhalten zuerst eine Zahlungsaufforderung für die Genehmigung und danach eine weitere Zahlungsaufforderung für die Markierungsarbeiten:

  • Genehmigung: 70 Euro
  • Markierung:  135 Euro pro laufender Meter

Rechtliche Grundlagen

Zeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
Daueranordnungen

Post

Fax: +49 89 233-39868

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

Ähnliche Leistungen

Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen

Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.

EU-Parkausweis für Behinderte

Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis (hellblau) beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parken und müssen keine Parkgebühren zahlen.

Bundesweiter Parkausweis für Behinderte

Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten Parkausweis (orange) beantragen.

Förderung für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Wenn Sie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge oder eine elektrische Vorrüstung errichten, können Sie eine Förderung beantragen.

Personenbezogene Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung.

Parklets aufstellen

Wer Parklets (Einbauten in Parkbuchten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.