Bewohnerparkausweis
Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt und keine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug hat, kann einen Parkausweis beantragen. Härtefälle erhalten eine Ausnahme.
Beschreibung
Neuantrag
Sie sind in ein Parklizenzgebiet gezogen oder haben ein neues Fahrzeug bekommen? Dann können Sie einen Bewohnerparkausweis neu beantragen. Sie können nur einen Parkausweis pro Bewohner*in erhalten, auch wenn mehrere Fahrzeuge auf Sie zugelassen sind. In den Ausweis können aber bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.
Verlängerung
In der Regel erhalten Sie ungefähr sechs Wochen bevor der Parkausweis abläuft ein Erinnerungsschreiben. Wenn Sie den Parkausweis zu unveränderten Bedingungen (selbes Kennzeichen und Adresse) haben möchten, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie müssen nur die Gebühr überweisen, die im Erinnerungsschreiben angegeben ist. Wenn Sie kein Erinnerungsschreiben erhalten haben, bitten wir Sie rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen.
Auch bei einem persönlichen Termin erhalten Sie Ihren Parkausweis nicht sofort. Der einfachste und schnellste Weg zum Ihrem Parkausweis ist die Online-Beantragung.
Ausnahmegenehmigung beantragen
Sie können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn einer der folgenden Härtefälle auf Sie zutrifft:
- Dultbeschickende zur Belieferung/Bestückung des eigenen Standes
- Angehörige bei nachgewiesener und regelmäßiger Betreuung eines im Lizenzgebiet gemeldeten und pflegebedürftigen Angehörigen
- Schichtdienstleistende mit Arbeitszeiten, zu denen der öffentliche Nahverkehr nicht verkehrt (Dienstbeginn beziehungsweise Dienstende zwischen 1 und 6 Uhr)
- Verkehrsteilnehmende, die regelmäßig den in einem Lizenzgebiet befindlichen Arbeitsplatz aufsuchen und aus gesundheitlichen Gründen (Phobien, besondere Ansteckungsgefahr) nachweislich keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können
- Verkehrsteilnehmende für häufige Klinikbesuche bei länger andauernder stationärer/ambulanter Behandlung (zum Beispiel Blutwäsche, Chemotherapie), sofern die Klinik keine eigenen Besucherstellplätze besitzt
- Schulbusfahrer*in zur rechtzeitigen Bereitstellung des Fahrdienstes
Voraussetzungen
- Sie sind in einem Lizenzgebiet mit Wohnsitz gemeldet und haben ein Kraftfahrzeug, welches auf Sie zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird.
- Sie besitzen keine private Abstellmöglichkeit für ein Fahrzeug.
- Anhänger und Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, können nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
- Ausländische Kennzeichen werden normalerweise nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Wird das Fahrzeug hauptsächlich in Deutschland genutzt, muss es in der Regel in Deutschland zugelassen sein.
Benötigte Unterlagen
Für den Online-Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
- Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
- Wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft.
Fragen & Antworten
Wenn Sie in ein anderes Parklizenzgebiet umziehen, verfällt Ihr bisheriger Parkausweis leider ersatzlos. Sie müssen für das neue Lizenzgebiet einen neuen Parkausweis beantragen.
Wenn Sie Ihre private Abstellmöglichkeit zum Beispiel wegen Baumaßnahmen vorübergehend nicht nutzen können, bekomme Sie einen Parkausweis? Wenn Sie in Ihrem Antrag den Garagenumbau angeben und Sie einen Nachweis vorlegen, erhalten Sie einen befristeten Parkausweis. Bitte nutzen Sie unseren Online-Antrag.
Solange Ihr Auto (das im Bewohnerparkausweis eingetragen ist) in der Werkstatt ist, können Sie für das Werkstattfahrzeug einen befristeten Parkausweis beantragen. Dazu müssen Sie eine Bestätigung der Werkstatt und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das Fahrzeug vorlegen.
Bei Firmenfahrzeugen müssen Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug privat zu nutzen und dass Sie die Nutzung als geldwerten Vorteil mittels der 1-Prozent-Regelung versteuern.
Wenn Sie kein eigenes Fahrzeug haben, aber regelmäßig ein Fahrzeug anmieten (Beispielsweise bei Sixt, Europcar oder Hertz) können Sie unter gewissen Bedingungen einen Parkausweis mit dem Eintrag „wechselnde Fahrzeuge“ erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen (Mietverträge des vergangenen Jahres), dass Sie häufig Fahrzeuge anmieten.
Sie können entweder einen Parkausweis für den Haupt- oder für den Nebenwohnsitz beantragen. Die Ausstellung eines Parkausweises für beide Wohnsitze ist nicht möglich.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung (§45 Absatz 1b Nummer 2a)
Münchner Stadtratsbeschlüsse zum Parkraummanagement
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 13
81371 München
Nur nach Terminvereinbarung
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze