Wohngeld Negativbescheinigung
Eine Negativbescheinigung benötigen Sie als Wohngeldempfänger*in bei einem Umzug.
Beschreibung
Bei Umzug
Eine Negativbescheinigung benötigen Sie als Wohngeldempfänger*in bei einem Umzug in den Bereich einer anderen Wohngeldbehörde, wenn Sie dort Wohngeld beantragen. Diese Bescheinigung soll Doppelzahlungen verschiedener Wohngeldstellen vermeiden. Sie wird von der bis dahin zuständigen Wohngeldbehörde auf Anfrage ausgestellt.
Sonstiges
In Einzelfällen können Negativbescheinigungen auch aus sonstigen Gründen (beispielsweise zur Vorlage bei der Ausländerbehörde) ausgestellt oder angefordert werden.
Zur Vorlage bei der Ausländerbehörde benötigen Sie eine Negativbescheinigung nur, wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen oder die Bescheinigung ausdrücklich von der Ausländerbehörde angefordert wurde.
Rechtliche Grundlagen
§ 22 Wohngeldgesetz
Sozialreferat
Fachbereich Wohngeld
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Fachbereich Wohngeld
Werinherstraße 89
81541 München
Adresse
Werinherstraße 87
81541 München
Montag, Mittwoch, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr,
Mittwochnachmittag von 15 bis 17 Uhr
Die Ausgabe der Wartenummern erfolgt grundsätzlich bis 11.30 Uhr; bei hohem Kundenandrang nur bis 11 Uhr und Mittwochnachmittag bis 16.30 Uhr.
Kontaktformular Wohngeld Negativbescheinigung
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung für dringende Ausnahmefälle möglich.
Telefon: 089 233-49250.