Beratung zur Kindertagespflege
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind?
Wir beraten und vermitteln Sie gerne zur Kindertagespflege im eigenen Haushalt
Beschreibung
In der Kindertagespflege im eigenen Haushalt betreuen qualifizierte Kindertagespflegepersonen bis zu fünf Kinder bei sich zuhause. Das Angebot ist überwiegend für Kinder von null bis drei Jahren, einzelne Kindertagespflegepersonen bieten auch Betreuung für Kinder ab drei Jahren an.
Die Beratung zur Kindertagespflege in den Sozialbürgerhäusern beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um die Kindertagespflege im eigenen Haushalt, wie zum Beispiel Eingewöhnung, Betreuungszeiten und Tagesablauf und informiert Sie zu freien Plätzen in der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege ist ein kleiner Baustein im Gesamtangebot der Kindertagesbetreuung in München.
Fragen & Antworten
In der Beratung zur Kindertagespflege informieren wir Sie über aktuell freie, geeignete Plätze. Kindertagespflegepersonen vergeben ihre Plätze selbst.
Aus Datenschutzgründen ist eine Veröffentlichung der Kindertagespflegepersonen nicht möglich. Eltern können sich in der Beratung zur Kindertagespflege auch nicht für einen Betreuungsplatz bei einer Kindertagespflegeperson vormerken lassen.
Sie können im kita finder+ Kindertagespflegepersonen finden.
Private Initiativen wie pme Familienservice, dem Tageselternverein oder R.U.F informieren Sie ebenso zur Kindertagespflege.
Umfassende Informationen zu weiteren Betreuungsmöglichkeiten erhalten Sie in der Elternberatungsstelle des Referates für Bildung und Sport
Bitte denken Sie daran, wenn Sie ein Angebot von Kindertagespflegepersonen im Internet finden sollten, sich eine gültige Pflegeerlaubnis zeigen zu lassen.
Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt sind selbständig tätig und legen in ihrem Konzept fest, in welchem Umfang sie betreuen. Informieren Sie sich beim Erstkontakt mit der betreuenden Person, ob eine geringere Betreuungsdauer möglich ist. Grundsätzlich beträgt in der Kindertagespflege die Mindestbetreuungszeit 10 Stunden in der Woche. Eine Betreuung von nur wenigen Stunden ist auch in Spielgruppen möglich.
Die meisten Plätze werden für Krippenkinder angeboten. Für die Altersgruppe der Kindergarten- und Hortkinder stehen in einem geringen Maße Plätze zur Verfügung.
Informationen über Voraussetzungen und Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen finden Sie unter www.muenchen.de/kindertagespflege
Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Fachstelle Kindertagesbetreuung sind für die Beratung der Eltern und für Anträge zum Betreuungsplatz in der Kindertagespflege zuständig.
Auch wenn Ihr Kind bereits in der Kindertagespflege betreut wird, können Sie sich bei Fragen diesbezüglich an die Mitarbeiter*innen im Sozialbürgerhaus wenden.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind auch für die Überprüfung, Erlaubniserteilung und Beratung der Kindertagespflegepersonen zuständig.
Die Betreuungsvereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson. Sie wird den Eltern von den sozialpädagogischen Fachkräften im zuständigen Sozialbürgerhaus ausgehändigt.
Bevor sie sich entscheiden, Ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen zu lassen, sollten Sie bestimmte Fragen vorab für sich und mit der Kindertagespflegeperson klären und bei Bedarf nachfragen wie beispielsweise:
- Für welche Zeitdauer und in welchem Umfang benötige ich einen Betreuungsplatz?
- Ist es in der Nähe? Komme ich gut hin?
- Gefällt mir die räumliche Ausstattung und die Auswahl des Spielmaterials?
- Wie geht die Kindertagespflegeperson mit den Kindern um?
- Wie gestaltet die Kindertagespflegeperson den Tagesablauf und die Eingewöhnung neuer Tageskinder?
- Habe ich den Eindruck, dass sich mein Kind bei der Kindertagespflegeperson wohlfühlen kann und sie auch auf besondere Bedürfnisse (wie Allergien, Schlafgewohnheiten) eingeht?