Gesundheitliche Beratung nach ProstSchG

Wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, müssen Sie regelmäßig eine gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz erhalten.

Beschreibung

Wir führen die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) durch. Diese ist für alle Personen gesetzlich verpflichtend, die in der Bundesrepublik Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen.

Wir beraten unter anderem über:

  • Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft
  • Risiken bei Alkohol- und Drogengebrauch
  • Für Personen unter 21 Jahren ist die Beratung alle 6 Monate vorgesehen.
  • Für Personen über 21 Jahren ist die Beratung jährlich vorgesehen.
  • Zwischen Gesundheitlicher Beratung und Anmeldung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.
  • Anmeldung und Beratung sind häufig nicht am selben Tag möglich; um rechtzeitige Terminvereinbarung wird gebeten.
  • Auf Grund der örtlichen Zuständigkeit belehren wir Bürger*innen, die im Stadtgebiet München leben oder arbeiten. Alle anderen wenden sich bitte an das für sie zuständige Gesundheitsamt.
  • Die nachfolgende Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Behörde der Stadt, in diesem Fall beim Kreisverwaltungsreferat München.
  • Für Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung ein Jahr.
  • Für Personen über 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung zwei Jahre.
  • Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht.
  • Für die Beratung ist der Einsatz einer oder eines zertifizierten Dolmetscher*in möglich, die ebenfalls an die Schweigepflicht gebundenen sind. Hierfür werden spezielle sprachspezifische Sprechstunden angeboten.
  • Die Bescheinigung ist auch zusätzlich mit Pseudonym („Künstlername“) erhältlich, um private Daten zu schützen.

Voraussetzungen

Folgende Schritte müssen Sie beachten:

Termin:

  • Anmeldung auf Zimmer 410, 4. Stock
  • Bezahlung der Gebühr am Kassenautomat im Erdgeschoss
  • zurück zur Anmeldung auf Zimmer 410

Anschließend wird die gesundheitliche Beratung durchgeführt.

Benötigte Unterlagen

Gültiger Personalausweis mit Lichtbild

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Beratungsbescheinigung wird unmittelbar nach dem Gespräch ausgehändigt.

Gebührenrahmen

35 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 10 ProstSchG

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Beratungsstellen STI

Post

Fax: 089 233-66996

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Ein Beratungstermin ist derzeit nur telefonisch buchbar.

Montag, Mittwoch, Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
13.00 - 15.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Die Beratungsstelle nach Prostituiertenschutzgesetz ist vom 23. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025 geschlossen.

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