Beitragserstattung aus der Rentenversicherung

Wenn Sie einen Antrag auf Beitragserstattung stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Beschreibung

  • Mit einer Beitragserstattung können gezahlte Rentenversicherungsbeiträge an Versicherte beziehungsweise an deren Hinterbliebene – auf Antrag – zurückgezahlt werden. Eine Beitragserstattung kommt in der Regel bei Beamten, die sich bereits in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden, in Frage, wenn sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, aber dort die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben.
  • Bei Ihrem Termin füllen wir die Antragsformulare aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Dadurch ist eine zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger gewährleistet.

Voraussetzungen

Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
  • Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
  • für Beamte: Ernennungsurkunden
  • Steueridentifikationsnummer

Weitere Unterlagen nach Absprache. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.

Die Unterlagen sollten Sie im Original vorlegen. Notwendige Kopien fertigen wir an und beglaubigen sie auch – beides kostenfrei!

Wenn Sie selbst nicht vorsprechen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Raum: Zimmer-Nr. 442 - 444

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Widerspruch gegen die Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung

Wollen Sie Widerspruch gegen Ihre Kranken-, Unfall-, Pflegeversicherung oder Schwerbehinderung einlegen, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Beglaubigung für Rentenzwecke

Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.

Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.

Auskunft zur Rente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Widerspruch gegen die Rente

Wenn Sie Widerspruch gegen Bescheide Ihrer Rentenversicherung einlegen möchten, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Erwerbsminderungsrente (Vor-Ort-Termin)

Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Kontenklärung

Wer in München wohnt oder arbeitet, kann sich zur Kontenklärung beim KVR-Versicherungsamt melden.

Erwerbsminderungsrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.