Begutachtung der Fahreignung

Wenn die Begutachtung Ihrer Fahreignung angeordnet wurde und Sie hierzu Fragen haben, finden Sie hier alle Informationen.

Beschreibung

Bei Ihnen wurde die Begutachtung der Fahreignung angeordnet, weil,

  • Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt haben, nachdem Ihnen diese wegen Alkohol, wegen Straftaten, zu vielen Punkten, aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung oder wegen Drogen oder Arzneimitteln entzogen wurde.
  • die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel hat an Ihrer Fahreignung wegen Alkohol, wegen Straftaten, zu vielen Punkten, Betäubungsmitteln, der Einnahme von Arzneimitteln oder aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung. 
  • Sie den Führerschein freiwillig, aufgrund einer der oben genannten Gründen abgegeben haben und jetzt wieder haben wollen.

Sie haben nun Fragen zu ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten, zu Begutachtungsstellen oder noch Fragen zum weiteren Ablauf, dann können Sie sich schriftlich oder telefonisch an uns wenden.

Auch für Beratung zu Arznei-, Betäubungsmitteln, Drogenkontrollprogrammen oder Screenings können Sie sich bei uns melden.

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