Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens
Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.
Beschreibung
Wir bieten amtsärztliche Gutachten zu folgenden Fragestellungen an:
Beamt*innen:
- Verbeamtung auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit
- Dienstfähigkeit, Ruhestandsversetzung, Kur, Rehabilitation und Wiedereingliederung
- Pflichtstundenermäßigungen bei Lehrkräften
- Dienstunfälle
Tarifbeschäftigte (TVöD §3 Absatz 3 und TV-L §3 Absatz 5)
- Einstellungsuntersuchungen
- Arbeitsfähigkeit-Sofortuntersuchung (in diesem Rahmen auch Fragen zu Erwerbsminderung und gegebenenfalls Rehabilitationsmöglichkeiten)
In der Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift (GesZVV), Anlage 1 finden Sie eine genaue Aufstellung der Gutachtensarten, die die Gesundheitsämter (untere Gesundheitsbehörden) in Bayern ausstellen.
Je präziser die Aufträge formuliert sind, desto genauer können wir das Gutachten erstellen.
Voraussetzungen
Sie sind
- eine Behörde der Landeshauptstadt München, des Freistaats Bayern oder des Bundes,
- eine Anstalt, Stiftung oder Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Bei Arbeitgeber*innen mit anderen Rechtsformen können wir im Einzelfall prüfen, ob eine vertraglich geregelten Zusammenarbeit möglich ist, sofern diese im öffentlichen Interesse liegt.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen uns schriftlich beauftragen. Sehr eilige Aufträge können auch vorab an uns gefaxt werden. Zur Bearbeitung des Untersuchungsauftrags benötigen wir zwingend folgende Informationen über die betroffenen Mitarbeiter*innen:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift
- Telefonnummer für etwaige Terminverschiebungen (die Terminvergabe selbst erfolgt schriftlich)
- Hinweis auf eventuelle Abwesenheiten wegen Urlaub, Dienstverpflichtungen oder stationärer Behandlung
- Angaben zur Fachrichtung des Arztes oder der Ärztin, der*die die vorliegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat.
Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch eine kurze Zusammenfassung inklusive möglicher Formulierungsvorlagen zu.
Fragen & Antworten
Nein. Wir benötigen jedoch für die Beauftragung die Fachrichtung der krankschreibenden Ärzt*innen, da die Fachrichtung bei der Zuteilung an die Amtsärztlichen Gutachter*innen berücksichtigt wird.
Wir haben in unserer Abteilung Fachärzt*innen verschiedener Fachrichtungen wie Psychiatrie, Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin/Onkologie/Gastroenterologie, Allgemeinmedizin und Radiologie. So können die meisten Fragstellungen direkt im Haus bearbeitet werden. Eine externe Zusatzbegutachtung ist nur in den seltensten Fällen bei sehr spezieller Fragestellung erforderlich.
Es handelt sich um sogenannte Formulargutachten. Das bedeutet, dass die an uns gestellten Fragen unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund ist es für die Aussagekraft des Gutachtens notwendig, die Fragen genau zu formulieren.
Grundsätzlich wird das Gutachten an den*die Auftraggeber*in versendet. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gutachten der untersuchten Person zugestellt werden. Die beauftragende Stelle wird dann über den Versand informiert.
Rechtliche Grundlagen
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)
- Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
- Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift (GesZVV) mit Anlage 1
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Ärztliche Gutachten
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Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66805
Adresse
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Öffnungszeiten
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13:00 - 15:00 - Fr. 08:00 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.