Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens

Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.

Beschreibung

Wir bieten amtsärztliche Gutachten zu folgenden Fragestellungen an:

Beamt*innen:

  • Verbeamtung auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit
  • Dienstfähigkeit, Ruhestandsversetzung, Kur, Rehabilitation und Wiedereingliederung
  • Pflichtstundenermäßigungen bei Lehrkräften
  • Dienstunfälle

Tarifbeschäftigte (TVöD §3 Absatz 3 und TV-L §3 Absatz 5)

  • Einstellungsuntersuchungen
  • Arbeitsfähigkeit-Sofortuntersuchung (in diesem Rahmen auch Fragen zu Erwerbsminderung und gegebenenfalls Rehabilitationsmöglichkeiten)

In der Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift (GesZVV), Anlage 1 finden Sie eine genaue Aufstellung der Gutachtensarten, die die Gesundheitsämter (untere Gesundheitsbehörden) in Bayern ausstellen.

Je präziser die Aufträge formuliert sind, desto genauer können wir das Gutachten erstellen.

Voraussetzungen

Sie sind

  • eine Behörde der Landeshauptstadt München, des Freistaats Bayern oder des Bundes,
  • eine Anstalt, Stiftung oder Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Bei Arbeitgeber*innen mit anderen Rechtsformen können wir im Einzelfall prüfen, ob eine vertraglich geregelten Zusammenarbeit möglich ist, sofern diese im öffentlichen Interesse liegt.

Benötigte Unterlagen

Sie müssen uns schriftlich beauftragen. Sehr eilige Aufträge können auch vorab an uns gefaxt werden. Zur Bearbeitung des Untersuchungsauftrags benötigen wir zwingend folgende Informationen über die  betroffenen Mitarbeiter*innen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift
  • Telefonnummer für etwaige Terminverschiebungen (die Terminvergabe selbst erfolgt schriftlich)
  • Hinweis auf eventuelle Abwesenheiten wegen Urlaub, Dienstverpflichtungen oder stationärer Behandlung
  • Angaben zur Fachrichtung des Arztes oder der Ärztin, der*die die vorliegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat.

Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch eine kurze Zusammenfassung inklusive möglicher Formulierungsvorlagen zu.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Vergabe des Untersuchungstermins:

  • Sobald Ihr Auftrag vollständig bei uns eingegangen ist, vergeben wir üblicherweise innerhalb von drei bis vier Wochen ein Untersuchungstermin. Ist die Begutachtung sehr eilig und kann Ihr hauseigener Botendienst die betroffenen Beschäftigten direkt einbestellen, vergeben wir im Ausnahmefall auch einen kurzfristigeren Termin innerhalb von zehn Tagen.
  • Für Sofortuntersuchungen gewähren wir innerhalb von drei Werktagen einen Termin. Dazu bitten wir um telefonische Anmeldung und um Übermittlung des schriftlichen Auftrags zusätzlich per Fax. Wir teilen Ihnen dann noch am gleichen oder folgenden Werktag telefonisch den Untersuchungstermin mit, den Sie anschließend an ihre*n Mitarbeiter*in weiterleiten.

Erstellung des Gutachtens:
Nach Vorlage sämtlicher Unterlagen können Sie innerhalb von drei Wochen nach dem Untersuchungstermin mit dem Versand des Gutachtens rechnen. Müssen jedoch weitere Unterlagen angefordert werden, kann sich die Fertigstellung entsprechend verzögern.

Gebührenrahmen

  • Beurteilung der Dienstfähigkeit
    Je nach Fachgebiet und Notwendigkeit einer Zusatzbegutachtung 130 Euro bis 165 Euro
  • Beamtenrechtliche und tarifrechtliche Einstellungsuntersuchungen
    90 Euro

Eventuell veranschlagen wir zusätzliche Kosten für Labor oder apparative Untersuchungen.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Nein. Wir benötigen jedoch für die Beauftragung die Fachrichtung der krankschreibenden Ärzt*innen, da die Fachrichtung bei der Zuteilung an die Amtsärztlichen Gutachter*innen berücksichtigt wird.

Wir haben in unserer Abteilung Fachärzt*innen verschiedener Fachrichtungen wie Psychiatrie, Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin/Onkologie/Gastroenterologie, Allgemeinmedizin und Radiologie. So können die meisten Fragstellungen direkt im Haus bearbeitet werden. Eine externe Zusatzbegutachtung ist nur in den seltensten Fällen bei sehr spezieller Fragestellung erforderlich.

Es handelt sich um sogenannte Formulargutachten. Das bedeutet, dass die an uns gestellten Fragen unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund ist es für die Aussagekraft des Gutachtens notwendig, die Fragen genau zu formulieren.

Grundsätzlich wird das Gutachten an den*die Auftraggeber*in versendet. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gutachten der untersuchten Person zugestellt werden. Die beauftragende Stelle wird dann über den Versand informiert.

Rechtliche Grundlagen

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) 
  • Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
  • Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift (GesZVV) mit Anlage 1
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
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Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66805

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Di. 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Mi. 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Do. 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Fr. 08:00 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.

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