BAföG – Kolleg, Vorklasse

Sie besuchen die Vorklasse des Kollegs und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

Beschreibung

Wenn Sie die Vorklasse eines Kollegs in München besuchen, kann Ausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden.

Der Grundbedarf beträgt:

monatlich höchstens 498 Euro, wenn Sie bei den Eltern wohnen.

monatlich höchstens 775 Euro, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen.

Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (mit Nachweis!), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Voraussetzungen

Sie müssen die Vorklasse eines Kollegs besuchen.

Beide Elternteile wohnen im Stadtgebiet München

oder

Sie wohnen in München

und

ihre Eltern wohnen in unterschiedlichen Landkreisen oder kreisfreien Städten.

Das Einkommen Ihrer Eltern wird berücksichtigt!

Benötigte Unterlagen

Folgende Dokumente müssen Sie vorlegen:

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
  • Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
  • Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern (falls für Sie zutreffend)

Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn.
Für den Ferienmonat August kann die Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorangehenden Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorangehende Schuljahr ein

Ähnliche Leistungen

BAföG – Gymnasium ab Klasse 10

Sie besuchen das Gymnasiums ab Klasse 10 und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Berufsfachschule, zwei- bis dreijährig

Sie besuchen eine zwei- oder dreijährige Berufsfachschule in Deutschland und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Kolleg, Klasse 1 bis 3

Sie besuchen Klasse 1, 2 oder 3 eines Kollegs in München?

BAföG – Aufstiegsfortbildung in Vollzeit (AFBG)

Wer eine berufliche Weiterbildung in Vollzeit macht und die Voraussetzungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) erfüllt, erhält Aufstiegs-BAföG.

BAföG – Fachschule mit Berufsausbildung

Sie besuchen eine Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt?

BAföG – Mittelschule ab Klasse 10

Sie besuchen die Mittelschule ab Klasse 10 und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Berufsintegrationsklasse, Jahr 2

Sie besuchen im zweiten Jahr die Berufsintegrationsklasse und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Berufsoberschule (BOS), Vorklasse

Sie besuchen die 11. Klasse bzw. Vorklasse der BOS und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Aufstiegsfortbildung in Teilzeit (AFBG)

Wer eine berufliche Weiterbildung in Teilzeit macht und die Voraussetzungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) erfüllt, erhält Aufstiegs-BAföG.

BAföG – Fachschule, zwei- bis dreijährig

Sie besuchen eine Fachschule, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?